Individuell & flexibel
Sie erhalten nur Einsatzanfragen, die zu Ihrem Helferprofil passen. Über unsere Helfer-App können Sie diese ganz bequem zu- oder absagen oder auch selbst nach Aufträgen in Ihrer Nähe suchen.
Werden Sie Alltagsbegleiter bei deinNachbar e.V. und unterstützen Sie Hilfebedürftige in Ihrer Nachbarschaft!
Als Alltagsbegleiter übernehmen Sie stundenweise die
Beschäftigung oder Begleitung von pflegebedürftigen Menschen.
Dabei helfen Sie älteren Menschen oder Personen / Kindern mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen bei einfachen Alltagsaufgaben, wie zum Beispiel
Registrierung und Aufnahmegespräch
30-stündige kostenlose Schulung zum Alltagsbegleiter
(36h für den Bereich "Unterstützung pflegender Eltern")
App downloaden & Einsätze starten
- Lara Thomas, ehrenamtliche Helferin bei deinNachbar e.V.
Mit unserer Helfer-App erhalten Sie Einsatzanfragen, die zu 100% zu Ihrem Profil passen, oder Sie suchen selbst nach Aufträgen in Ihrer Nachbarschaft.
Ganz individuell können Sie dann die Anfragen bequem über die App zu- oder absagen.
Neben der Betreuung und Unterstützung von Senioren, haben Sie auch die Möglichkeit, Eltern von Kindern mit Behinderung zu entlasten und etwas Zeit für sich und die Geschwisterkinder zu schenken. Die Familien benötigen meist Unterstützung am Wochenende und freuen sich, wenn jemand für ein paar Stunden die Betreuung des Kindes übernimmt oder im Haushalt unterstützt.
Im Registrierungsprozess können Sie angeben, wenn Sie sich für diesen Bereich interessieren.
Damit die Hilfsbedürftigen mit den Pflegekassen abrechnen können und nicht selbst für die Unterstützung zahlen müssen, wird die kostenlose Schulung zum Alltagsbegleiter für die Helfer rechtlich vorgegeben.
Außerdem bereitet die Schulung optimal auf den Umgang mit pflegebedürftigen Menschen vor und zeigt, wie man pflegende Angehörige entlasten kann.
Die Schulung hat einen Umfang von 30 Stunden, verteilt auf 4 Tage und findet an Wochenenden statt. Die nächsten Termine finden Sie hier.
Schulungstage müssen nicht in der angegebenen Reihenfolge besucht werden. Sie können die Schulung in Ihrem eigenen Tempo absolvieren und an den Tagen teilnehmen, an denen Sie Zeit haben. Wenn Sie alle Module absolviert haben, erhalten Sie ein Zertifikat und werden in der App freigeschaltet, damit Sie die Aufträge sehen und annehmen können.
Wichtig: Für die Schulungsteilnahme sollten Deutschkenntnisse von mindestens B2 vorhanden sein.
Durch das Führungszeugnis soll sichergestellt werden, dass die Klienten nicht von einschlägig vorbestraften Personen betreut werden.
Eine Impfung gegen das SARS-CoV-2-Virus ist keine Voraussetzung, um bei uns Helfer werden zu können.
Dennoch empfehlen wir Ihnen die Impfung, da sich manche unserer Klienten in der Risikogruppe befinden und sich die Impfung wünschen.
Hier finden Sie die Impfempfehlung des Bundesministeriums für Gesundheit:
Für den Bereich "Unterstützung pflegender Eltern" wird eine Masern-Impfung vorausgesetzt.
Das polizeiliche Führungszeugnis, das durch uns beantragt wird, ist unbedingt erforderlich vor Beginn des ersten Einsatzes.
Die meisten Klienten von uns besitzen zudem einen Pflegegrad, weshalb sie nur von geschulten Helfern und Helferinnen betreut werden dürfen.
Es ist hilfreich, wenn Sie etwas Erfahrung mit Kindern mitbringen, allerdings ist keine pädagogische Erfahrung notwendig.
Den Eltern ist es wichtig, dass die Helferin oder der Helfer offen und zuverlässig ist und Freude daran hat, mit dem Kind Zeit zu verbringen.
Bei weiteren Fragen melden Sie sich gerne direkt an pflegende.eltern@deinnachbar.de
Die meisten Einsätze finden regelmäßig und tagsüber statt. Meist wöchentlich für 1-2 Stunden oder alle 2 Wochen.
Vereinzelt gibt es auch Vertretungsaufträge, wenn andere Helfer ausfallen.
Der Verein hat für Ihre Tätigkeiten, die Sie ehrenamtlich für deinNachbar e.V. ausüben, eine Haftpflicht und Unfallversicherung mit der maximalen Deckungssumme abgeschlossen.
Wir möchten darauf hinweisen, dass wir die Haftung unseres Vereins auf die Leistungen der Versicherungspolicen der Versicherungskammer Bayern und der BGW beschränken müssen.
Weitere Informationen zum Download finden Sie hier:
Ja, unter den Voraussetzungen von § 3 EstG Abs. 26:
"Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten, aus nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder der nebenberuflichen Pflege alter, kranker Menschen oder Menschen mit Behinderungen im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum Anwendung findet, oder in der Schweiz belegen ist, oder einer unter § 5 Absatz 1 Nummer 9 des Körperschaftsteuergesetzes fallenden Einrichtung zur Förderung gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke (§§ 52 bis 54 der Abgabenordnung) bis zur Höhe von insgesamt 3000 Euro im Jahr. 2 Überschreiten die Einnahmen für die in Satz 1 bezeichneten Tätigkeiten den steuerfreien Betrag, dürfen die mit den nebenberuflichen Tätigkeiten in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehenden Ausgaben abweichend von § 3c nur insoweit als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, als sie den Betrag der steuerfreien Einnahmen übersteigen;"
Zum genaueren Verständnis können wir außerdem auf diesen Zeitungsartikel verweisen:
Geld aus dem Ehrenamt
In diesem Fall nehmen Sie Kontakt zu unserer Ehrenamtskoordinatorin auf, um die Situation zu besprechen und eine gemeinsame Lösung zu finden.
Geben Sie uns am besten so früh wie möglich Bescheid, wenn z.B. ein Urlaub geplant ist, damit wir nach einem Ersatz für die Klienten suchen können.
Bei unvorhersehbarem Ausfall melden Sie sich einfach bei uns und wir werden ebenfalls versuchen einen Ersatz zu finden.
Ja, Sie können jederzeit Ihr Helferprofil anpassen. Öffnen / downloaden Sie dazu die Helfer-App auf Ihrem Handy und melden sich mit ihrer E-Mail Adresse und dem Passwort an, welches Sie bei der Registrierung festgelegt haben.
Helfer-App downloaden:
App im Playstore App im Apple Store
Alternativ können Sie sich auch im Webbrowser anmelden: https://deinnachbar.helferportal.de/
Die Einsatzliste können Sie entweder hier downloaden und selbst ausdrucken oder Sie kommen persönlich in unser Büro (Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München) und holen sich dort neue Listen ab.
Aufgrund der Vorgaben der Pflegekassen benötigen wir alle ausgefüllten Einsatzlisten auch im Originalformat. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Da die Schulung zum Alltagsbegleiter nur auf deutsch angeboten wird, sollten das Sprachniveau mindestens bei B2 liegen.
Nein. Das Ehrenamt ist kein Arbeitsverhältnis. Man unterschreibt lediglich eine Ehrenamtsvereinbarung.
Auch erhält man kein Gehalt, sondern eine Aufwandsentschädigung für die Einsätze.
Bei uns kann sich jeder engagieren
- unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion, sexuellen Orientierung, Geschlecht, Aussehen oder einer Einschränkung.