für das Nutzerkonto zum „Dein Nachbar-Helferportal“ des Dein Nachbar e.V.
Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München
Telefon: 089 960 40 400
E-Mail: info@deinnachbar.de
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Leistungen, die von Dein Nachbar im Zusammenhang mit dem Internetportal „Dein Nachbar-Helferportal“ angeboten werden. Diese AGB gelten somit für den Abschluss von Verträgen über Nutzerkonten für das „Dein Nachbar-Helferportal“, sowie der weitergehenden Nutzung, insbesondere der Schaltung von Suchanfragen und der Suche nach Anzeigen.
2. Diese AGB gelten jedoch nicht für die Lizenzierung oder den Erwerb einer etwaigen mobilen App „Helferportal“ oder „Dein Nachbar-Helferportal“ (nachfolgend auch lediglich als „mobile App“ bezeichnet“) in einem App-Marktplatz, z. B. dem Apple App Store oder dem Google Play Store.
3. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt A. gelten ergänzend zu den Besonderen Bestimmungen in den folgenden Abschnitten.
4. Von diesen AGB abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Nutzers erkennt Dein Nachbar nicht an.
1. Allgemeines:
1.1. Beim Dein Nachbar-Helferportal handelt es sich um ein Internetportal, auf dem Hilfesuchende mit Dein Nachbar in den Bereichen Alltags-Hilfe einen Vertrag über Hilfsleistungen abschließen bzw. in Kontakt treten können. Im Bereich der Alltags-Hilfe können Hilfesuchende mit registriertem Nutzerkonto Angebote von Dein Nachbar, der von Hilfspersonen vertreten wird, einsehen und mit Dein Nachbar Kontakt aufnehmen und einen Vertrag über Hilfsleistungen abschließen. Dein Nachbar kann über die Hilfspersonen seinerseits Hilfsangebote im Dein Nachbar Helferportal einstellen. Verträge über Hilfeleistungen kommen dabei ausschließlich zwischen Dein Nachbar und dem Hilfesuchenden zustande.
1.2. Dein Nachbar und Hilfsperson werden einzeln oder gemeinsam auch als „Helfer“ bezeichnet. Dein Nachbar, Hilfsperson und Hilfesuchende werden einzeln oder gemeinsam auch als „Nutzer“ bezeichnet.
1.3. Im Bereich der Alltags-Hilfe wird der Ablauf der Kontaktaufnahme und ggf. des Vertragsabschlusses zwischen Dein Nachbar und dem Hilfesuchenden – neben der gesondert bestehenden Möglichkeit analog / offline auch – über das Dein Nachbar-Helferportal wie folgt ermöglicht:
1.3.1. Eine registrierte Hilfsperson stellt im Namen von Dein Nachbar ein Hilfsangebot mit den Details zum Hilfsangebot ein. Ein Hilfesuchender stellt eine Hilfsanfrage mit den Details zur gewünschten Hilfe ein. Dem Hilfesuchenden werden die Anzahl der möglichen Helfer angezeigt; angezeigt werden dabei nur „100%-Treffer“, also Hilfsangebote, die vollständig den Suchkriterien des Hilfesuchenden entsprechen. Der Hilfesuchende kann sodann „Hilfsanfrage jetzt freigeben“ auswählen. Hilfspersonen, deren Hilfsangebot auf die Suchanfrage passen (100%-Treffer), wird eine eingeschränkte Version der Hilfsanfrage angezeigt; „eingeschränkt“ bedeutet, dass nur die sachlichen Details angezeigt werden, jedoch nicht der Name oder die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Helfer können rechtlich unverbindlich ihr Interesse an der Hilfsanfrage äußern. Die Hilfsangebote von Hilfspersonen, die ihr Interesse erklärt haben, werden dem Hilfesuchenden sodann mit sämtlichen Informationen zum Hilfsangebot (also insbesondere mit Namen, Kurzbeschreibung und den Angebotsdetails, z. B. der entstehenden Kosten) angezeigt. Der Hilfesuchende kann ein solches Hilfsangebot auswählen und wird sodann zu einer „Auftragsseite“ von Dein Nachbar, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende rechtlich verbindlich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags über Hilfsleistungen durch Betätigung einer Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ stellen kann (Angebot). Der Hilfesuchende erhält eine Bestätigung des Zugangs des Angebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Es kann sich optional eine telefonische Kontaktaufnahme für ein persönliches Kennenlernen anschließen. Der Helfer kann sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen. Über das Dein Nachbar-Helferportal wird der ausgewählte Helfer gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite sodann informiert und es wird sämtlichen sonstigen Hilfspersonen, die ebenfalls ihr Interesse erklärt hatten, mitgeteilt, dass sie nicht ausgewählt wurden. Sollten Hilfesuchender und Helfer Folgeaufträge oder wiederkehrende Hilfeleistung vereinbaren wollen, kann dies im Anschluss an einen Ersttermin über das Dein Nachbar-Helferportal erfolgen (siehe folgende Nr. 1.3.2). Nach der Durchführung einer Hilfsleistung können Angaben im Dein Nachbar-Helferportal zur Hilfsleistung ergänzt werden (z. B. die Dauer) und der Hilfesuchende kann die Erbringung der Hilfsleistung digital abzeichnen. Wenn die Abrechnung direkt mit der Pflegekasse erfolgen soll, so werden zusätzlich unterschriebene Einsatzlisten benötigt, da die Pflegekassen noch keine digitalen Nachweise akzeptieren. Im Anschluss haben der Hilfesuchende und die Hilfsperson die Möglichkeit, eine Bewertung abzugeben.
1.3.2. Möchte der Hilfesuchende eine wiederkehrende Hilfeleistung (z. B. wöchentlich am Montag um 15 Uhr) hinterlegen, kann der Hilfesuchende dies bei der Einstellung seiner Hilfsanfrage angeben. Es wird sodann verbindlich nur ein Ersttermin vereinbart. Nach Abschluss des Ersttermins wird dem Hilfesuchenden im Dein Nachbar-Helferportal vorgeschlagen, regelmäßige Folgetermine als Hilfsanfrage für den bislang ausgewählten Helfer einzustellen. Der Hilfesuchende kann diesem Vorschlag folgen oder nicht. Folgt der Hilfesuchende dem Vorschlag, wird er zu einer „Auftragsseite“ von Dein Nachbar, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende eine rechtlich verbindliche Hilfsanfrage (Angebot) stellen kann, die der Helfer sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen kann. Über das Dein Nachbar-Helferportal wird der ausgewählte Helfer sodann gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite informiert.
1.3.3. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.
1.3.4. Darüber hinaus steht Hilfspersonen im Dein Nachbar-Helferportal die Funktion zur Verfügung, aktuelle Hilfsanfragen (ohne Namen und Kontaktdaten der Hilfesuchenden) regional über eine Liste oder Karte darzustellen. Hilfspersonen können derart Hilfsanfragen auswählen und ihr Interesse erklären. Der Ablauf ist im Übrigen wie in Nr. 1.3.1 dargestellt.
1.4. Auf dem Dein Nachbar-Helferportal veröffentlichte Hilfsanfragen werden von Dein Nachbar nicht auf ihre Vollständigkeit, Richtigkeit oder Rechtmäßigkeit hin überprüft, sondern unverändert so eingestellt, wie vom jeweiligen Hilfesuchenden vorgegeben.
1.5. Bei den Hilfsangeboten handelt es sich stets um solche von Dein Nachbar, auch wenn für diese ggf. eine Hilfsperson auftritt, die die Leistungen im Namen von Dein Nachbar letztlich ausführt.
1.6. Da die Identifizierung von Personen im Internet nur eingeschränkt möglich ist, kann Dein Nachbar die Richtigkeit der von Nutzern angegebenen Daten nur sehr begrenzt überprüfen (Abgleich Personalausweis mit Hilfsperson und Einsicht ins polizeiliche Führungszeugnis). Die Nutzer müssen sich insoweit in eigenem Interesse vor dem Abschluss von Verträgen mit anderen Nutzern selbst in geeigneter Weise über die Identität und Zuverlässigkeit ihres Vertragspartners informieren. Hierfür können Nutzer im
Dein Nachbar-Helferportal vorhandene Funktionen nutzen, z. B. ein hinterlegtes polizeiliches Führungszeugnis einsehen.
1.7. Soweit Hilfsperson und Hilfesuchender diese Funktion nutzen, können über das Dein Nachbar-Helferportal Daten zur Leistungserbringung zusammengestellt, ausgewertet und Dein Nachbar zur Verfügung gestellt werden. Bei diesen Daten handelt es sich dann um Daten, die (a) für die Erstellung von Rechnungsdokumenten (einschließlich von Gutschriftdokumenten), (b) den Einzug der Vergütung vom Hilfesuchenden an Dein Nachbar und (c) zur Ausbezahlung einer Vergütung oder Entschädigung durch Dein Nachbar an die Hilfsperson erforderlich sind. Konkret kann es sich dabei um Daten zum Zeitpunkt und zeitlichen Umfang der Leistungserbringung sowie den Daten (Name, Anschrift) von Hilfsperson und Hilfesuchendem handeln.
2. Alltags-Hilfe: Vergütungsfreie Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals als Hilfsperson
2.1. Eine Hilfsperson kann vergütungsfrei ein Nutzerkonto beantragen.
2.2. Ist eine Hilfsperson noch nicht Mitglied im Verein Dein Nachbar und/oder hat noch keine Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit für Dein Nachbar abgeschlossen (Letzteres auch als „Aufnahme in den Helferkreis“ und „Aufnahme als aktiver Helfer“ bezeichnet), kann die Hilfsperson eine entsprechende Mitgliedsanfrage im Dein Nachbar-Helferportal stellen. Nachdem die kostenfreie Mitgliedschaft der Hilfsperson von Dein Nachbar bestätigt ist und die Hilfsperson eine Kopie ihres polizeilichen Führungszeugnisses im Dein Nachbar-Helferportal hochgeladen hat oder die Hilfsperson Dein Nachbar anderweitig die Einsicht gewährt hat, wird das Nutzerkonto der Hilfsperson freigeschaltet. Endet die Mitgliedschaft, wird das Nutzerkonto wieder in den nicht-freigeschalteten Zustand versetzt.
2.3. Ist die Hilfsperson bereits Mitglied im Verein Dein Nachbar und hat eine Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Dein Nachbar e.V. abgeschlossen, kann die Hilfsperson dies bei der Registrierung angeben. Nachdem Dein Nachbar die Mitgliedschaft der Hilfsperson überprüft hat und die Hilfsperson eine Kopie ihres polizeilichen Führungszeugnisses im Dein Nachbar-Helferportal hochgeladen hat, oder die Hilfsperson Dein Nachbar anderweitig die Einsicht gewährt hat, wird das Nutzerkonto der Hilfsperson freigeschaltet. Endet die Mitgliedschaft, wird das Nutzerkonto wieder in den nicht-freigeschalteten Zustand versetzt.
2.4. Ist das Nutzerkonto einer Hilfsperson freigeschaltet, kann die Hilfsperson unter Verwendung ihres Nutzerkontos im Namen von Dein Nachbar auftreten und in deren Namen Hilfsangebote (auch als „Anzeigen“ oder „Suchprofile“ bezeichnet) veröffentlichen. Die Hilfsperson hat etwaige Vorgaben von Dein Nachbar ihr gegenüber bei der Einstellung von Hilfsangeboten einzuhalten. Den Entwurf einersolche Anzeige kann die Hilfsperson – soweit die Funktion technisch freigeschaltet ist – bereits vor der Freischaltung des Nutzerkontos entwerfen (aber noch nicht veröffentlichen).
2.5. Eine Hilfsperson kann mit einem Nutzerkonto nur für Dein Nachbar auftreten.
2.6. Die Anzeige wird nur veröffentlicht, solange das Nutzerkonto freigeschaltet und gemäß Abschnitt B registriert ist, das Nutzerkonto oder der Inhalt nicht vorläufig oder endgültig gesperrt ist und das Dein Nachbar-Helferportal technisch verfügbar ist (Abschnitt B § 2 Nr. 5).
3. Alltags-Hilfe: Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals als Hilfesuchender
3.1. Durch die vergütungsfreie Registrierung als Hilfesuchender besteht unter Verwendung des Nutzerkontos ein Vollzugriff auf die Anzeigen-Datenbank für die Dauer der Registrierung, wobei die nachfolgenden Regelungen gelten.
3.2. Während des Vollzugriffs auf die Anzeigen-Datenbank erhält der Hilfesuchende die Möglichkeit, Hilfsangebote von Dein Nachbar aufzufinden, mit den jeweiligen Hilfspersonen in Kontakt zu treten und vergütungspflichtige wVerträge mit Dein Nachbar hierzu abzuschließen. Ausschließlicher Vertragspartner des Hilfesuchenden ist Dein Nachbar. Für diese Verträge über die Hilfsleistung gelten die zusätzlichen „Allgemeine Bedingungen für Hilfsleistungen (Unterstützung im Alltag / Verhinderungspflege) des Dein Nachbar e.V.“ (hier abrufbar: www.deinnachbar.de/rechtliches, die gesondert in die jeweiligen Verträge über Hilfsleistungen einbezogen werden sowie die sonstigen Regelungen, die direkt beim jeweiligen Hilfsangebot auf dem Portal genannt sind.
3.3. Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsichtigter wiederkehrender Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung weiterer Hilfsleistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Hilfesuchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung (informatorisch: Stand 20.07.2023 beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf 50 EUR jährlich, wobei keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt). Die Vereinssatzung für die Mitgliedschaft und die Beitragsordnung sind abrufbar unter: www.deinnachbar/rechtliches
1. Der Nutzer kann verschiedene Inhalte im Dein Nachbar-Helferportal einstellen, insbesondere Profilbilder, Anzeigen und damit zusammenhängende Texte, Informationen und Dateien (nachfolgend auch als „Inhalte“ bezeichnet).
2. Sofern der Nutzer Inhalte einstellt und für bestimmte Dritte freigibt, werden diese Daten den bezeichneten Dritten, insbesondere anderen Nutzern, über das Dein Nachbar-Helferportal zugänglich gemacht.
3. Der Nutzer verpflichtet sich, nur sachliche und wahrheitsgemäße Inhalte einzustellen. Inhalte, die (a) in keinem Zusammenhang mit sozialen Hilfsangeboten stehen, (b) strafbar sind (insbesondere Volksverhetzung, Beleidigung, Verleumdung, Bedrohung), (c) als pornographisch, vulgär oder obszön, belästigend oder in sonstiger Weise anstößig anzusehen sind, (d) verfassungsfeindlich, extremistisch, rassistisch oder fremdenfeindlich sind oder Inhalte, die von verbotenen Gruppierungen stammen, und/oder (e) in Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte, Patentrechte oder sonstige Rechte Dritter) eingreifen, sind verboten und dürfen nicht eingestellt werden.
4. Von Hilfesuchenden eingestellte Inhalte werden von Dein Nachbar nicht überprüft.
5. Dein Nachbar behält sich vor, vom Nutzer eingestellte Inhalte vorläufig oder endgültig zu sperren. Namentlich ist Dein Nachbar berechtigt, Inhalte zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass eine Angabe nicht wahrheitsgemäß oder unsachlich ist oder verbotene Inhalte (vorstehende Nr. 5) enthält. Ein hinreichender Verdacht liegt insbesondere vor, wenn Dein Nachbar von einem vermeintlich Verletzten abgemahnt wird, es sei denn, die Abmahnung ist offensichtlich unbegründet, oder wenn Dein Nachbar Ermittlungen staatlicher Behörden bekannt werden. Dein Nachbar wird die Sperrung, soweit möglich, auf die vermeintlich rechtsverletzenden Inhalte beschränken. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform vor oder gleichzeitig mit der Sperrung unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdacht entkräftet ist. Eine etwaige Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
6. Nutzungsrechte:
6.1. Der Nutzer versichert, dass er über die Rechte an den von ihm eingestellten Inhalten verfügt, soweit dies für die Nutzung der Inhalte über das Dein Nachbar notwendig ist, insbesondere zur Speicherung sowie öffentlichen Zugänglichmachung gegenüber anderen Nutzern sowie für die hierfür erforderlichen Vervielfältigungen.
6.2. Der Nutzer räumt Dein Nachbar ein räumlich und zeitlich auf die Dauer des Nutzerkontovertrags sowie zwei anschließende Monate beschränktes, übertragbares, unterlizenzierbares und kostenloses Nutzungsrecht an den von ihm eingestellten Inhalten ein. Das Nutzungsrecht erfasst insbesondere das Recht, die Inhalte zu speichern, zu vervielfältigen, öffentlich zugänglich zu machen und zu bearbeiten. Das Nutzungsrecht dient dazu, die Inhalte bestimmungsgemäß über das Dein Nachbar zugänglich zu machen, einschließlich der Anfertigung von Datensicherungen.
7. Der Nutzer haftet für die von ihm eingestellten Inhalte und stellt Dein Nachbar insofern von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich solcher von sonstigen Nutzern, frei, die diese gegen Dein Nachbar wegen solcher Inhalte geltend machen. Dies betrifft insbesondere Rechtsverletzungen aufgrund der Speicherung, Veröffentlichung, Zugänglichmachung oder Weitergabe der Inhalte über oder im Zusammenhang mit dem Dein Nachbar-Helferportal sowie jegliche Ansprüche wegen der Inhalte selbst (z. B. im Hinblick auf deren Richtigkeit hin). Der Nutzer ist verpflichtet, Dein Nachbar jeglichen Schaden zu ersetzen, der Dein Nachbar durch die Geltendmachung solcher Ansprüche Dritter entsteht, einschließlich der Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung. Dies gilt nur wenn den Nutzer ein Verschulden trifft. Die Verjährung des Freistellungsanspruchs von Dein Nachbar gegen den Nutzer beginnt erst, wenn die betreffende Forderung des Dritten gegen Dein Nachbar fällig wird.
1. Dein Nachbar darf das Nutzerkonto (siehe Abschnitt B) vorläufig oder endgültig sperren, wenn der Verdacht besteht oder bereits feststeht, dass der Nutzer gegen gesetzliche Vorschriften oder in erheblicher Weise gegen diese AGB verstößt, Rechte Dritter verletzt oder Dein Nachbar sonst ein berechtigtes Interesse an der Sperrung hat. Ein berechtigtes Interesse an der Sperrung eines Nutzerkontos hat Dein Nachbar, wenn die Sperrung zum Schutz eines oder mehrerer anderer Nutzer erforderlich ist, insbesondere dann, wenn der Verdacht besteht, dass das Nutzerkonto zu betrügerischen oder sonst nicht nur unerheblich schädigenden Aktivitäten eingesetzt wird oder der Nutzer falsche Kontaktdaten angegeben hat (Verdachtsgründe). Die Sperrung wird auf das erforderliche Maß beschränkt. Eine endgültige Sperrung des Nutzerkontos erfolgt nur bei besonders schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen. Der Nutzer wird über die Sperrung unter Angabe der Gründe in Textform vor oder gleichzeitig mit der Sperrung unterrichtet. Die Sperrung ist rückgängig zu machen, sobald der Verdachtsgrund entkräftet ist. Eine etwaige Vergütungspflicht besteht auch bei einer berechtigten Sperrung fort.
1. Dein Nachbar stellt sicher, dass Nutzern während der Vertragslaufzeit Aktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit des Dein Nachbar-Helferportals erforderlich sind, bereitgestellt werden und der Nutzer über diese Aktualisierungen informiert wird.
2. Darüber hinaus darf Dein Nachbar Aktualisierungen vornehmen, nämlich
(a) Anpassungen an den fortschreitenden Stand der Technik (z. B. aktualisierte Browserversionen und -standards)
(b) Anpassungen an veränderte vertragliche Rahmenbedingungen (z. B. durch Vorgaben von Technologieplattformen wie Handyherstellern)
(c) Ergänzungen zusätzlicher Funktionen (z. B. zusätzliche Bezahlfunktionen, zusätzliche Kommunikationsmöglichkeiten, zusätzliche Identifikationsmöglichkeiten)
(d) Anpassungen des Designs. Solche Aktualisierungen sind für den Nutzer mit keinen zusätzlichen Kosten verbunden. Ferner wird der Nutzer klar und verständlich über solche Änderungen informiert.
1. Für die Leistungen gilt das gesetzliche Mängelhaftungsrecht.
2. Der Nutzer kann Schadensersatz nur verlangen:
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von Dein Nachbar oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von Dein Nachbar beruhen;
- für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Dein Nachbar oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters von Dein Nachbar, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen;
- für Schäden, die auf der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) von Dein Nachbar, eines gesetzlichen Vertreters von Dein Nachbar, leitenden Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Vertragswesentliche Pflichten (Kardinalpflichten) sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut;
- für Schäden, die in den Schutzbereich einer von Dein Nachbar ausdrücklich erteilten Garantie (Zusicherung) oder einer Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie fallen. Im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht ist die Haftung von Dein Nachbar der Höhe nach auf den typischerweise zu erwartenden, bei Vertragsschluss bei Anwendung ordnungsgemäßer Sorgfalt für Dein Nachbar vorhersehbaren Schaden beschränkt. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Schadenersatzansprüche des Nutzers im Falle der einfach-fahrlässigen Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht verjähren in einem Jahr ab gesetzlichem Verjährungsbeginn. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Schadenersatzansprüche gegen Dein Nachbar aus gesetzlich zwingender Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt und bestehen in gesetzlichem Umfang binnen der gesetzlichen Fristen.
Für Nutzer, die keine Verbraucher sind, gilt ferner: Eine etwaige verschuldensunabhängige Haftung von Dein Nachbar für einen bei Vertragsschluss vorhandenen Mangel ist ausgeschlossen, soweit es sich nicht um eine ausdrücklich zugesicherte Eigenschaft handelt oder Dein Nachbar den Mangel arglistig verschwiegen hat. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, das überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
2. Der Vertrag, einschließlich dieser AGB, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Nutzer günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
1. Ein etwaiger Verbraucher-Widerruf hinsichtlich des Nutzerkontovertrags, einschließlich dieser AGB, ist gegenüber Dein Nachbar zu erklären. Der Nutzer wird, soweit erforderlich, gesondert über das Widerrufsrecht belehrt.
2. Der Vertrieb einer etwaigen mobilen App erfolgt ggf. über einen App-Marktplatz Dritter, sodass in diesem Fall ein etwaiger Widerruf hinsichtlich des App-Erwerbs an diesen zu richten ist. Die Belehrungen zum Widerrufsrecht bzw. zur Rückerstattung sind dann dem jeweiligen App-Marktplatz zu entnehmen; für den Google Play Store abrufbar unter support.google.com/googleplay/answer/2479637 und für den Apple App Store unter www.apple.com/de/shop/open/salespolicies.
Über einen etwaigen Verbraucher-Widerruf von Vertragserklärungen zu Hilfsleistungen von Dein Nachbar informiert Dein Nachbar ggf. gesondert. Entsprechende Widerrufe können Dein Nachbar gegenüber erklärt werden (siehe hierzu die Widerrufsbelehrung).
1. Informationen zum Datenschutz sind der gesonderten Datenschutzerklärung von Dein Nachbar zu entnehmen, soweit das Dein Nachbar-Helferportal oder Hilfsleistungen von Dein Nachbar betroffen sind.
2. Informationen etwaiger App-Marktplätze zu deren Datenschutz sind diesen App-Marktplätzen zu entnehmen; für den Google Play Store abrufbar unter policies.google.com/privacy/ und für den Apple App Store unter https://www.apple.com/de/legal/privacy/.
1. Dein Nachbar ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/
3. Die E-Mail-Adresse von Dein Nachbar lautet: info@deinnachbar.de
1. Die Besonderen Bestimmungen in diesem Abschnitt B gelten für die Registrierung eines Nutzerkontos.
2. Die Bestimmungen in diesem Abschnitt B gelten ergänzend zu den Allgemeinen Bedingungen im Abschnitt A.
1. Für die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals ist die Registrierung eines Nutzerkontos erforderlich.
2. Im Bereich der Alltags-Hilfe kann ein Nutzer über das Nutzerkonto ein Profil hinterlegen und Anzeigen für Hilfeleistungen einstellen (Helfer) bzw. nach Anzeigen für Hilfeleistungen von Helfern suchen (Hilfesuchende). Weitere Details zu den über das Nutzerkonto zugänglichen Leistungen ergeben sich aus A. § 2.
3. Für die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals wird ein Endgerät und eine Verbindung zum Internet benötigt.
4. Für Datenübertragungen können je nach Telekommunikationstarif und Internetanbindung (z. B. per Mobilfunk oder Festnetz) gesonderte, vom Nutzer selbst zu tragende Kosten entstehen.
5. Dein Nachbar stellt die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals wie in diesen AGB und einzelvertraglich beschrieben zur Verfügung und gewährleistet eine technische Verfügbarkeit von 98 % pro Kalenderjahr. Der Anspruch des Nutzers auf die Nutzung des Dein Nachbar-Helferportals besteht nur im Rahmen des aktuellen Stands der Technik. Dein Nachbar kann die Verfügbarkeit der Leistungen von Dein Nachbar zeitweilig beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Dein Nachbar berücksichtigt dabei, soweit es der Einzelfall zulässt (z. B. nicht bei etwaigen dringenden Sicherheitsmaßnahmen), die berechtigten Interessen des Nutzers durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen.
6. Verpflichtungen zur Überlassung einer Dokumentation und/oder einer Bedienungsanleitung werden über die im Dein Nachbar enthaltenen Hilfen erfüllt.
1. Der Nutzer verpflichtet sich, den Zugang zum Nutzerkonto gegen die unbefugte Nutzung durch Dritte zu schützen.
2. Mehrfachregistrierung durch einen Nutzer, z. B. über verschiedene E-Mail-Adressen, sind unzulässig. Die Angaben des Nutzers im Rahmen der Registrierung müssen wahrheitsgemäß sein.
3. Das Nutzerkonto ist nicht übertragbar.
4. Es obliegt dem Nutzer, regelmäßig eigene Sicherungen seiner Daten durchzuführen, z. B. Rechnungsdokumente.
1. Die Darstellung der Leistungen im Dein Nachbar-Helferportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Nutzerkontovertrag zu beantragen.
2. Für den Abschluss des Nutzerkontovertrags muss der Nutzer seinen Vor- und Nachnamen sowie seine E-Mail-Adresse angeben und ein Passwort wählen. Je nach gewähltem Nutzertyp (Hilfsperson oder Hilfesuchender) sind ggf. weitere Angaben möglich, die sich aus dem Registrierungsformular ergeben. Etwaige Eingabefehler kann der Nutzer vor der endgültigen Absendung seines Angebotes durch Überprüfung seiner Angaben erkennen und ggf. berichtigen. Der Nutzer erklärt durch Betätigung einer Schaltfläche rechtsverbindlich seinen Antrag auf Abschluss des Nutzerkontovertrags (auch als „Registrierung“ bezeichnet). Der Nutzer erhält eine entsprechende Bestätigung des Zugangs und zugleich die Annahme des Vertragsangebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Ferner erhält der Nutzer ein E-Mail, über das er seine E-Mail-Adresse bestätigen kann; der Abschluss des Vertrags ist von der Bestätigung der E-Mail-Adresse jedoch unabhängig. Nach Abschluss des Nutzerkontovertrags kann der Nutzer im Dein Nachbar-Helferportal weitere Angaben zu den angebotenen bzw. gewünschten Leistungen vornehmen.
3. Der Vertragstext wird von Dein Nachbar nach dem Vertragsschluss nicht für den Nutzer zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Nutzer jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
4. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
5. Dein Nachbar hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
6. Das Nutzerkonto steht unverzüglich nach dem erfolgreichen Abschluss des Nutzerkontovertrags und der Bestätigung der E-Mail-Adresse zur Verfügung. Je nach gewünschten Leistungen sind ggf. weitere Eingaben erforderlich, z. B. kann eine Identitätsprüfung zu durchlaufen sein.
7. Eine Anleitung ist als Onlinehilfe vorhanden. Ein Zubehör oder Kundendienst sind weder erforderlich noch geschuldet.
Der Nutzer verpflichten sich, keine Handlungen vorzunehmen, die die Soft- oder Hardware oder die Leistungsfähigkeit eines Computers von Dein Nachbar oder eines von Dein Nachbar für die Leistungserbringung genutzten Servers beeinträchtigen, beschädigen oder zerstören können, insbesondere keine schadcodebehafteten Inhalte einzustellen, unerwünschte Nachrichten („Spam“) zu versenden oder das Dein Nachbar oder Teile hiervon zum Erliegen zu bringen („Denial of Service“).
1. Der Nutzerkontovertrag kommt mit Dein Nachbar zustande.
2. Beim Vertrieb einer ggf. gesonderten mobilen App und bei „In-App-Käufen“ sowie für die Abwicklung der Zahlung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) handeln der vom Nutzer verwendete App-Marktplatz sowie die Helferportal GmbH & Co. KG, Tassilostr. 18, 82131 Gauting, als Vertriebspartner von Dein Nachbar.
2.1. Der Apple App Store wird von der Apple Distribution International Ltd. mit Sitz in Hollyhill Industrial Estate, Hollyhill, Cork, Irland, angeboten. Die AGB finden sich im App-Marktplatz des Nutzers und hinsichtlich Deutschland hier: https://www.apple.com/legal/internet-services/itunes/de/terms.html
2.2. Der Google Play Store wird von der Google Commerce Limited mit Sitz in Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland, angeboten. Die AGB finden sich im App-Marktplatz des Nutzers und hinsichtlich Deutschland hier: https://play.google.com/intl/de_de/about/play-terms/
1. Für Hilfsperson und Hilfesuchenden ist die Registrierung des Dein Nachbar-Helferportals selbst vergütungsfrei (siehe jedoch die folgenden Nrn. 2 und 3).
2. Für Hilfesuchende: Unabhängig von dem Vorstehenden fallen Vergütungen im Verhältnis zwischen Hilfesuchendem und Dein Nachbar für die Hilfsleistungen im Bereich der Alltags-Hilfe an, die über das Dein Nachbar-Helferportal gesondert dargestellt und vereinbart werden.
3. Für Hilfesuchende: Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsichtigter wiederkehrender Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung weiterer Hilfsleistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Hilfesuchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus, wie in A. § 2 Nr. 3.3 näher beschrieben.
1. Der Nutzerkontovertrag läuft zunächst für einen Monat und verlängert sich anschließend um jeweils einen Monat (nachfolgend als „Vertragsperiode“ bezeichnet).
2. Der Nutzer kann ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende einer Vertragsperiode kündigen.
3. Falls über das Nutzer-Konto ein Vertrag über Hilfsleistungen abgeschlossen wurde und die Hilfsleistungen oder die Gegenleistung noch nicht vollständig erbracht sind, steht dem Nutzer alternativ zur Kündigung (soweit technisch vorhanden) die Möglichkeit zur Verfügung, das Nutzerkonto in einen „Kündigungsstatus“ zu versetzen. Dies bedeutet, dass die Funktionen des Dein Nachbar-Helferportals soweit eingeschränkt sind, dass nur noch die Abwicklung der Hilfsverträge im Bereich der Alltags-Hilfe, die im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung bestehen und noch nicht abgeschlossen sind, möglich ist. Sind auch solche Verträge hinsichtlich der Hauptleistungsverpflichtungen abgeschlossen, tritt die vollumfänglich Kündigungswirkung ein.
4. Dein Nachbar kann mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende einer Vertragsperiode kündigen.
5. Die vorstehend dargestellten Kündigungen sind in Text- oder Schriftform oder über eine Funktion im Dein Nachbar-Helferportal zu erklären. Eine Kündigung durch den Nutzer kann an info@deinnachbar.de gesendet werden, es sei denn Dein Nachbar teilt nachgehend in Text- oder Schriftform eine andere E-Mail-Adresse mit. Eine Kündigung durch Dein Nachbar kann an die im Dein Nachbar-Helferportal vom Nutzer hinterlegte E-Mail-Adresse gesendet werden.
6. Die Kündigung des Nutzerkontovertrags hat keine Auswirkungen auf eine etwaige Mitgliedschaft im Verein Dein Nachbar. Eine ggf. gewünschte Kündigung der Mitgliedschaft ist gesondert oder ausdrücklich zu erklären.
7. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8. Dein Nachbar ist berechtigt, sämtliche Inhalte und sonstige Daten des Nutzers mit Wirksamwerden der Kündigung zu löschen. Es obliegt dem Nutzer, sämtliche Daten zuvor zu speichern oder anderweitig zu sichern.
Agnes-Bernauer-Str. 90
80687 München
Telefon: 089 960 40 400
E-Mail: info@deinnachbar.de
1. Die Leistungen dürfen nur von hilfebedürftigen Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Per-sonen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung zählen in Anspruch genommen werden.
2. Die durch Dein Nachbar e.V. erbrachten Leistungen sind keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern lediglich Unterstützungsleistungen, die durch ehrenamtlich engagierte Laienhel-fer des Vereins, erbracht werden. Im Bundesland Bayern verfügt Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung als nach Landesrecht anerkannter Dienst gemäß § 45a SGB XI, so dass die erbrachten Leistungen in diesem Bundesland über den Entlastungsbetrag erstat-tet werden können und auf den Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen angerech-net werden können. In allen Bundesländern kann Dein Nachbar e.V. Leistungen der Ver-hinderungspflege sowie für Selbstzahler erbringen.
3. Der Hilfesuchende benötigt Unterstützung im Alltag und/oder Verhinderungspflege (auch als „Hilfsleistungen“ bezeichnet). Hierfür möchte er die ehrenamtlichen Mitarbeiter von Dein Nachbar e.V. in Anspruch nehmen und vereinbart deshalb über das Dein Nachbar-Helferportal, u. a. über www.deinnachbar-hilfe.helferportal.de erreichbar, entsprechende Hilfsleistungen. Hilfegesuche können auch telefonisch unter 089-96040400 oder im per-sönlichen Gespräch aufgegeben werden.
1. Die Leistungen bestimmen sich hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang nach dem, was Dein Nachbar e.V. und der Hilfesuchende über das Dein Nachbar-Helferportal vereinbart ha-ben. Eine Zusammenfassung hierüber wird dem Hilfesuchenden per E-Mail übermittelt.
2. Der Hilfesuchende hat den ungehinderten Zugang zum Leistungsort zum Zwecke der Leis-tungserbringung sicherzustellen.
3. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hil-feleistungen wird – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.
4. Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsichtigter wiederkehrender Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung weiterer Hilfs-leistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Hilfesuchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung (informatorisch: Stand 20.07.2023 beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf 50 EUR jährlich, wobei keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt). Die Vereinssatzung für die Mitgliedschaft und die Beitragsordnung sind abrufbar unter: www.deinnachbar.de/rechtliches
1. Die Leistungen werden von ehrenamtlichen Helfern (auch als „Hilfspersonen“ bezeichnet) erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit den Wünschen des Hilfesu-chenden nach Maßgabe der über das Dein Nachbar-Helferportal vereinbarten Einzelheiten.
2. Der Hilfesuchende kann sich über die Qualifikation von Hilfspersonen, die für den Dein Nachbar e.V. auftreten, im Dein Nachbar-Helferportal informieren. Unterlagen zur Qualifi-kation der Hilfspersonen (z. B. Schulungszertifikate, aktuelles Führungszeugnis) sind im Dein Nachbar-Helferportal hinterlegt.
1. Der Hilfesuchende bestätigt den Erhalt der Leistungen im Dein Nachbar-Helferportal.
2. Der Hilfesuchende erhält nach Monatsende eine Rechnung per Email, die jeden Einsatz mit Datum, Dauer, Art der Leistung, Stundensatz, sowie die fälligen Entgelte listet und gegebenenfalls bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.
3. Im Dein Nachbar-Helferportal ist eine Übersicht über die erbrachten Leistungen für den Hilfesuchenden abrufbar. Vergütungen der Leistungen
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem über das Dein Nachbar-Helferportal ver-einbarten Preis. Ansonsten gilt das Folgende:
Der Preis für die Abrechnung mit der Pflegekasse aus dem Budget der Entlastungslei-tungen nach §45 SGB XI (125,-€/Monat), sowie der Verhinderungspflege nach §39 SGB XI, beträgt 25,- € / Stunde.
Wenn dieses Budget durch die Leistungen von Dein Nachbar e.V. ausgeschöpft ist und der Klient selbst für die Erstattung der Kosten aufkommen möchte, wird mit Ausnahme von hauswirtschaftlichen Reinigungsleistungen, ein Preis von 21,00 € /Stunde vereinbart. Reinigungsleistungen werden generell mit 25,- €/Stunde vergütet.
Wird von anderen Organisationen auf das Budget nach §45 SGB XI zugegriffen, so wer-den Ihnen die ersten 125,-€ pro Monat mit 25,-€/Stunde privat berechnet. Für Leistungen die nicht mit der Pflegekasse verrechnet werden, behält sich der Verein vor auch Helfer einzusetzen, die keine 40 stündigen Schulungen für Betreuungs- und Entlastungsleistun-gen nach §45 SGB XI absolviert haben.
Für Begleitdienste mit einem Kraftfahrzeug werden zusätzlich 0,30€/Km berechnet. Pro Einsatz wird mindestens eine volle Stunde abgerechnet. Weitere Leistungen werden pro angefangener halben Stunde vergütet. Eine kostenlose Stornierung hat mindestens 24 Stunden vor dem Einsatztermin zu erfolgen, ansonsten ist der volle Stundensatz zu vergüten.
Dein Nachbar e.V. erstellt monatlich eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, die von dem Hilfesuchenden zu zahlen sind und versendet diese per E-Mail. Der Rechnung wird eine Übersicht über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen beigefügt, wie in § 3 Nr. 2 dargestellt. Der Hilfesuchende erteilt dem Dein Nachbar e.V. im Dein Nachbar-Helferportal bis auf Widerruf ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat über das die fälligen Rechnungsbeträge monatlich eingezogen werden.
Es fällt zudem der Mitgliedsbeitrag für die Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. an, wie in § 1 Nr. 4 beschrieben.
1. Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Angebote zur Unter-stützung im Alltag unter den Voraussetzungen des § 45a Abs. 4 SGB XI (Entlastungs-leistungen) oder § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 SGB XI (bis zu 40% des Sachleistungsbudgets) erstatten lassen kann. Zuständig für die Erstattung ist seine Pflegekasse, der Sozialleis-tungsträger, sein privates Versicherungsunternehmen oder im Falle der Beihilfeberechti-gung anteilig die Beihilfefestsetzungsstelle.
Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Verhinderungspflege unter den Voraussetzungen des § 39 SGB XI von seiner Pflegekasse erstatten lassen kann.
2. Der Hilfesuchende hat sich um die Erstattung der Kosten bei seiner Pflegekasse, seinem Sozialleistungsträger oder seinem privaten Versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfe-festsetzungsstelle selbst zu kümmern und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. Dein Nachbar e.V. kann auf Anfrage des Hilfesuchenden hierbei Unterstützung im angemesse-nen Umfang leisten.
3. Nimmt der Hilfesuchende Leistungen zur Unterstützung im Alltag in Anspruch, die den jeweils für ihn geltenden Erstattungsbetrag aus § 45a oder § 45b SGB XI übersteigen, dennoch in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des übersteigenden Betrages gegen seine Pflegekasse, seinen Sozialleistungsträger oder sein privates Versicherungs-unternehmen bzw. die Beihilfefestsetzungsstelle; diese Leistungen hat der Hilfesuchende als Selbstzahler zu vergüten. Gleiches gilt, wenn die Erstattung der Leistungen durch die Pflegekasse, den Sozialleistungsträger, das private Versicherungsunternehmen oder die Beilhilfefestsetzungsstelle berechtigt oder unberechtigt, abgelehnt werden.
Dasselbe gilt für Leistungen der Verhinderungspflege, die den gesetzlichen Erstattungs-betrag übersteigen. Die Höhe des gesetzlichen Erstattungsbetrags hinsichtlich der Verhin-derungspflege ergibt sich aus § 39 Abs. 1 SGB XI in seiner jeweils gültigen Fassung.
Der Mitgliedsbeitrag ist insoweit nicht über die Pflegekasse erstattungsfähig.
4. Wenn und soweit die Vergütungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen, insbesondere wegen der Veränderung der Personal- und/oder Sach-kosten, die den Vergütungen zugrunde liegen, ist Dein Nachbar e.V. berechtigt, von dem Leistungsnehmer die Zustimmung zu deren angemessener Anpassung zu verlangen. Der Anspruch auf Zustimmung hierauf besteht vier Wochen nach Zugang einer Erklärung bei dem Leistungsnehmer, in welchem die Preisveränderung angekündigt und begründet wor-den ist. Der Leistungsnehmer kann eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu durch Zahlung der veränderten Vergütungen ersetzen. Für den Fall, dass der Leistungs-nehmer der Vergütungserhöhung nicht zustimmen möchte, kann er stattdessen diesen Vertrag auf den Erhöhungszeitpunkt kündigen; diese Kündigungserklärung muss bis spä-testens zum Erhöhungszeitpunkt bei eingegangen sein.
1. Der Hilfesuchende kann, vereinbarte Termine zur Leistungserbringung mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz absagen, wenn er die Hilfsleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte; die vereinbarte Vergütung ist dann nicht mehr geschuldet. Die Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz ist aus wichtigem Grund zulässig, ohne dass die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist. Ein wichtiger Grund liegt beispiels-weise bei Notfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, vor.
2. Kommt der Hilfesuchende dieser Obliegenheit nicht nach, kann Dein Nachbar e.V., die für den Einsatz vereinbarte Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen, verlangen.
3. Die Regelungen des § 6 bleiben unberührt.
1. Der Hilfesuchende ist jederzeit und ohne Nennung von Gründen zur Kündigung des Ver-trags berechtigt. Die Auswirkungen der Kündigung auf die Vergütung richten sich nach § 5. Das Recht des Hilfesuchenden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
2. Dein Nachbar e.V. ist mit einer Frist von 2 Wochen ohne Nennung der Gründe zur Kündi-gung dieses Vertrags berechtigt.
3. Die Kündigung des Vertrages wird über das Dein Nachbar-Helferportal erbeten. Ansons-ten hat die Kündigung in Text- oder Schriftform zu erfolgen.
4. Die Kündigung dieses Vertrags hat keine Auswirkungen auf eine etwaige Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. Eine ggf. gewünschte Kündigung der Mitgliedschaft ist gesondert oder ausdrücklich zu erklären.
1. Dein Nachbar e.V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
2. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.eu-ropa.eu/consumers/odr/
3. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@deinbachbar.de
4. Bitte beachten Sie die Informationen im Dokument „Ergänzende Informationen für Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge und E-Commerce“
5. Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeine Bedingungen für Hilfsleistungen, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Nutzer günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise un-wirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
Stand: September 2023