Sie sind mit einer neuen Pflegesituation konfrontiert, fühlen sich überlastet oder brauchen eine Auszeit vom Pflegealltag? Unsere Pflegefachkräfte haben viel Verständnis für Ihre Situation als pflegende Angehörige und wissen, was Sie täglich leisten. Sie stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und begleiten Sie während des gesamten Pflegezeitraums. Dafür gibt es unsere Fachstelle für pflegende Angehörige. Die Fachstelle berät Angehörige, Freunde, Bekannte und Nachbarn von pflegebedürftigen Menschen ganz individuell in der häuslichen Umgebung oder in unseren Räumlichkeiten.
Außerdem bieten wir Ihnen aktiv Entlastung im anstrengenden Pflegealltag durch ehrenamtlicher Helfer: unsere Alltagsbegleiter*innen.
Telefonisch: 089 960 40 400
E-Mail: fachstelle@deinnachbar.de
Sprechzeiten
Mo-Fr 09.00 – 12.00 Uhr
Di 15.00 – 17.00 Uhr
Persönliche Termine und Hausbesuche nehmen wir gerne nach Vereinbarung mit Ihnen wahr.
Über das Ehrenamt von Alltagsbegleiter*innen:
Alltagsbegleiter*innen können stundenweise die Begleitung und Beschäftigung von hilfebedürftigen Menschen in deren Räumlichkeiten übernehmen oder auch Begleitdienste zum Arzt oder bei Spaziergängen leisten. Wenn Sie als pflegender Angehöriger Enlastung im anstrengenden Pflegealltag oder eine kleine Auszeit benötigen, können Sie für ein paar Stunden am Tag die Hilfe eines Alltagsbegleiters in Anspruch nehmen.
Die Kosten: Wir sind ein anerkannter Dienst zur Unterstützung im Alltag. Deshalb können wir die Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen. Wenn das Budget erschöpft ist oder Sie noch keinen Pflegegrad erhalten haben, verrechnen wir aktuell 17,00 € / Stunde für die Betreuungsleistung durch einen Alltagsbegleiter.
Ihr Anspruch auf Beratung nach § 37 SGB XI: damit Sie als Angehörige immer gut beraten sind, hat die Pflegekasse einen regelmäßigen Beratungstermin für Sie vorgesehen. Diesen können Sie durch unsere Pflegefachkräfte durchführen lassen.
Paragraph 45 nach SGB XI: Bis zu viermal pro Jahr können sich pflegende Angehörige durch unsere Pflegefachkräfte schulen lassen.
Die Kostenübernahme ist in der Regel durch die Pflegekasse gewährleistet.