Beratungsbesuch nach §37

Lassen Sie sich rund um Ihre Pflegesituation beraten.

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Beratungsbesuche nach §37 - kostenlos bei Ihnen zuhause.

Der gesetzlich vorgeschriebene Beratungseinsatz dient dazu Ihre Versorgung weiterhin gut zu organisieren.
Unsere Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause, führen den Beratungsbesuch durch
und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Pflegesituation zur Seite.

Was ist ein Beratungsbesuch nach §37?

Der Beratungsbesuch nach §37 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger verpflichtend und es ist wichtig, diesen fristgerecht einzuhalten, da die Pflegekasse ansonten das Pflegegeld kürzen oder streichen kann - vor allem aber ist er eine wertvolle Gelegenheit, sich beraten und entlasten zu lassen.

Im Beratungsgespräch können Sie zum Beispiel fragen:

  • Wie kann ich die Pflege im Alltag leichter organisieren?
  • Welche Unterstützungsangebote stehen mir zu?
  • Welche Leistungen der Pflegeversicherung nutze ich vielleicht noch gar nicht?
  • Wie kann ich mich als pflegender Angehöriger entlasten?
  • Welche nächsten Schritte sind für unsere Situation sinnvoll?

Unser Ziel ist es, dass Sie nach dem Gespräch mit mehr Orientierung, Sicherheit und einem guten Gefühl in Ihren Pflegealltag zurückkehren.

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Für wen ist der Beratungseinsatz nach §37?

Wenn Sie Pflegegrad 2 bis 5 haben und Pflegegeld beziehen, ist ein Beratungsbesuch halbjährlich vorgeschrieben. 

Bei Pflegegrad 4 bis 5 haben Sie die Möglichkeit, den Beratungseinsatz auch vierteljährlich wahrzunehmen.

Bei Pflegegrad 1 besteht keine Verpflichtung zum Beratungsbesuch nach §37. Sie können diesen aber dennoch gerne in Anspruch nehmen.

Sie sind unsicher, ob oder wann ein Beratungsbesuch erforderlich ist? Gerne sind wir für Ihre Fragen da!

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Darauf können Sie sich verlassen

Finanziert von der Pflegekasse

Die Kosten für den Beratungsbesuch werden von der Pflegekasse übernommen.

Wir kommen zu Ihnen nach Hause

Der Beratungsbesuch findet in Ihrer gewohnten Umgebung statt. Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten für Anfahrt oder Hausbesuche. Jeder zweite Beratungsbesuch kann auch per Videokonferenz wahrgenommen werden. 

Beratung durch examinierte Pflegefachkräfte

Unsere Pflegefachkräfte führen den Beratungsbesuch persönlich durch und stehen Ihnen bei Fragen rund um die Pflegesituation zur Seite.

Mehr als nur ein Pflichttermin

Der Beratungsbesuch bietet die Möglichkeit, Fragen rund um Pflege, Betreuung und Entlastung zu besprechen.

Unsere Pflegefachkräfte beraten Sie persönlich zu Ihrer Situation und zeigen auf Wunsch weitere Unterstützungsmöglichkeiten auf - beispielsweise durch unsere Alltagsbegleitung, unsere Fachstelle für pflegende Angehörige oder andere passende Angebote.

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Ihre Ansprechpartnerinnen

Petra Schröder

Petra Schröder ist examinierte Altenpflegerin, Sozialwirtin mit viel Erfahrung im stationären, ambulanten sowie im teilstationären Pflegebereich. Sie verfügt über diverse Weiterbildungen, u.a. zur Fachkraft für Gerontopsychiatrie. Gerne unterstützt sie pflegende Angehörige eine individuelle Lösung für ihr Problem zu finden.

 

Barbara Härtl 

Barbara Härtl ist gelernte Kinderkrankenschwester und kann auf eine langjährige Erfahrung in der stationären und ambulanten Kinderkrankenpflege zurückblicken. Die Arbeit mit Eltern von Kindern mit Behinderung und/oder Erkrankungen liegt ihr sehr am Herzen. Sie kann deshalb die Sorgen und Probleme pflegender Eltern sehr gut nachvollziehen und berät sie mit großem Einfühlungsvermögen und Empathie. 

Iris-Popp-Swenne

Iris Popp-Swenne ist examinierte Altenpflegerin mit langjähriger Erfahrung im stationären und ambulanten Bereich. Gerne unterstützt sie pflegende Angehörige mit ihrem Wissen und praktischen Tipps. 

 

 

Vereinbaren Sie Ihren Beratungsbesuch nach §37

Kontaktieren Sie uns telefonisch unter Tel.: 089 960 40 400 oder über unser Kontaktformular.

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