Kostenlose Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI in München

Der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI bietet Ihnen die Möglichkeit sich mit einer Pflegefachkraft über alle pflegerelevanten Themen bei Ihnen zuhause kostenfrei auszutauschen, stellt die Qualität der häuslichen Pflege sicher und unterstützt pflegende Angehörige. Unsere Fachkräfte von deinNachbar e.V. beraten Sie gerne individuell und diskret und unterstützen Sie, so dass die pflegerische Versorgung gesichert ist.

 

Jetzt kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in München buchen:

Tel.: 089 960 40 400
E-Mail:  info@deinnachbar.de

 

Was ist der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Ab dem Pflegegrad 2 besteht für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, die Verpflichtung, regelmäßige Beratungseinsätze in Anspruch zu nehmen. Diese Besuche werden von einer Pflegefachkraft durchgeführt und dienen dazu, die Pflege- und Betreuungssituation zu bewerten, mögliche Verbesserungen aufzuzeigen und individuelle Bedürfnisse zu besprechen.

Die Gespräche dauern in der Regel 45 Minuten und finden in der häuslichen Umgebung des Pflegebedürftigen statt.

 

Wie läuft der Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI ab?

Während des Beratungseinsatzes wird die allgemeine Pflegesituation zu Hause überprüft und bewertet. Der Pflegeberater überprüft, ob die Pflege durch die Angehörigen angemessen und ausreichend gewährleistet ist. Falls Verbesserungsbedarf festgestellt wird, werden konkrete Maßnahmen zur Optimierung vorgeschlagen, zum Beispiel durch

 

  • den Einsatz von Pflegediensten oder ehrenamtlich Engagierten
  • die Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege
  • die Anpassung des Wohnraums zur Beseitigung von Barrieren
  • den Einsatz von Hilfsmitteln (Rollstuhl, Rollator, Pflegebett, etc.)

 

Das Ziel ist es, die Pflegesituation zu verbessern und den Pflegebedürftigen sowie den pflegenden Angehörigen bestmöglich zu unterstützen.

 

Im Rahmen des Beratungseinsatzes werden auch weitere Themen besprochen, die für die häusliche Pflege relevant sind. Dazu gehören beispielsweise Fragen

 

  • zur Höherstufung des Pflegegrades
  • Tipps für den Pflegealltag und Unterstützung bei typischen Situationen
  • Anleitung zu Hebe- und Lagerungstechniken

 

Der Pflegeberater kann außerdem auf Pflegekurse und Schulungen hinweisen, die nach § 45 SGB XI angeboten werden. Diese Kurse können den pflegenden Angehörigen wertvolles Wissen vermitteln und sie in ihrer Rolle als Pflegeperson stärken.

 

Wie oft brauche ich einen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Die Beratungseinsätze finden in regelmäßigen Abständen statt und werden ab Pflegegrad 2 von der Kasse gefordert. Durch die festgelegten Termine können Pflegebedürftige und pflegende Angehörige einen strukturierten Rahmen nutzen, um ihre Fragen, Anliegen und Bedürfnisse zu besprechen.

Dabei haben Sie die Möglichkeit, Ihre individuelle Situation zu schildern und gezielte Unterstützung zu erhalten. Die Beratungsgespräche ermöglichen eine kontinuierliche Begleitung und Anpassung der Maßnahmen an die aktuellen Bedürfnisse der Pflegebedürftigen.

 

PflegegradZeitabstandPflicht
Pflegegrad 1jährlichFreiwillig
Pflegegrad 2 und 3halbjährlichPflicht
Pflegegrad 4 und 5vierteljährlichPflicht

 

Beratungsbesuch buchen

 

Was kostet der Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI?

Die Kosten für den Beratungseinsatz werden von der Pflegekasse übernommen, sodass den Pflegebedürftigen keine zusätzlichen finanziellen Belastungen entstehen. Es handelt sich um eine Maßnahme zur Qualitätssicherung und Unterstützung der häuslichen Pflege.

 

Was passiert, wenn ich den Beratungseinsatz nicht wahrnehme?

Wenn ein Pflegebedürftiger den Beratungseinsatz nicht wahrnimmt, kann dies zu einer Kürzung oder zum Wegfall des Pflegegeldes führen. Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur regelmäßigen Inanspruchnahme des Beratungseinsatzes ab Pflegegrad 2. Es ist ratsam, die Beratungstermine ernst zu nehmen, da sie dem Wohl des Pflegebedürftigen und der Unterstützung der pflegenden Angehörigen dienen.

 

Wer bietet in München den Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI an?

 

Gerne führen unsere Fachkräfte bei deinNachbar e.V. den Beratungsbesuch bei Ihnen zuhause auf diskrete und gleichzeitig persönliche Weise durch.
 

Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf und buchen Sie einen Beratungsbesuch:

E-Mail: info@deinnachbar.de
Tel.: 089 960 40 400

Kontakt aufnehmen

 

Neben ambulanten Pflegediensten und Pflegeberatungsstellen, können sich Pflegebedürftige oder Angehörige auch direkt an die Pflegekasse wenden, um Informationen über zugelassene Berater und Anlaufstellen in München zu erhalten.

 

 


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