Pflegeberatung in der Nähe: Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 SGB XI – Alles was Sie zur Pflegeberatung nach 37 SGB 11 wissen müssen

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind laut Gesetz verpflichtet, regelmäßig einen Beratungseinsatz durchführen zu lassen.

Der Beratungsbesuch ist im §37 Absatz 3 SGB XI (Paragraph 37 Absatz 3 nach dem 11. Sozialgesetzbuch) vorgeschrieben.

Ziel der Pflegeberatung ist es, die Qualität der häuslichen Pflege zu sichern – und Betroffene sowie Angehörige durch eine professionelle Pflegeberatung zu entlasten. Sie bietet neben Kontrolle und Sicherheit wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige und damit echte Hilfe im Pflegealltag.

Doch was genau bedeutet das? Wer darf beraten? Und wie läuft so eine Pflegebesuch ab?

Was ist ein Beratungseinsatz nach §37 Absatz 3 SGB XI?

Der Beratungseinsatz nach §37 Abs. 3 SGB XI – oft als Beratungsbesuch, Pflegeberatung 37.3 oder Pflegeberatung zur Pflegestufe bezeichnet – ist verpflichtend für alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2, die ausschließlich Pflegegeld beziehen (also ohne Pflegedienst gepflegt werden).

Die Pflicht ist in §37 SGB 11 (Sozialgesetzbuch XI) geregelt:

  • Pflegegrad 1 → freiwillige Beratung einmal jährlich möglich
  • Pflegegrad 2 und 3halbjährlicher Beratungseinsatz
  • Pflegegrad 4 und 5vierteljährlicher Beratungseinsatz

Ziel ist die Unterstützung pflegender Angehöriger, die Sicherstellung der Pflegequalität und die Weitergabe wertvoller Informationen zur Pflege im Alltag.

Warum ist der Beratungseinsatz wichtig?

Die Pflegeberatung hilft, Risiken in der Pflege frühzeitig zu erkennen, individuelle Entlastungslösungen zu finden und Informationen über Pflegeleistungen nach dem SGB XI zu erhalten. Eine anerkannte Pflegeberaterin bzw. ein anerkannter Pflegeberater gibt Tipps zu:

  • Pflegehilfsmitteln
  • Wohnraumanpassung
  • Entlastungsangeboten
  • Rehabilitationsleistungen
  • Unterstützung durch Pflegedienste
  • Abrechnung & Organisation von Pflegeleistungen

Der Beratungsbesuch nach §37 Abs. 3 SGB XI ist also nicht nur gesetzliche Pflicht, sondern eine echte Hilfe im Pflegealltag.

Pflegeberatung in der Nähe durch die Pflegekräfte des Vereins deinNachbar e.V. in München

Die Pflegekräfte des gemeinnützige Vereins deinNachbar e.V., bieten eine praxisnahe und persönliche Pflegeberatung in München an.

Die Beratungseinsätze geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pflegequalität kontinuierlich zu verbessern und zusätzliche Tipps und Ratschläge von erfahrenen Fachkräften zu erhalten.

DeinNachbar e.V. ist eine anerkannte Pflegeberatungsstelle gemäß §37 SGB XI und bietet folgende Vorteile:

  • Durchführung des Pflegeberatungsbesuchs nach §37.3 durch qualifizierte Pflegefachkräfte
  • Kompetente und persönliche Beratung vor Ort
  • Unabhängige Pflegeberatung in der Nähe

Interessiert? Vereinbaren Sie noch heute Ihren kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI:

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Telefonisch089 960 40 400
E-Mailinfo@deinnachbar.de

Wer darf den Beratungseinsatz durchführen?

Ein Beratungseinsatz gemäß §37 Abs. 3 SGB XI darf nur von autorisierten Anbietern durchgeführt werden:

  • Pflegeberatungsstellen wie der soziale Verein deinNachbar e.V.
  • Ambulante Pflegedienste mit Versorgungsvertrag
  • Selbstständige Pflegeberater (nach §7a SGB XI)

Die Durchführung durch anerkannte Einrichtungen wie den sozialen Verein deinNachbar e.V. ist rechtssicher und wird durch die Pflegekassen gefördert.

Was passiert, wenn kein Beratungseinsatz erfolgt?

Wenn kein Beratungsbesuch 37.3 nachgewiesen wird, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.

Deshalb ist es wichtig, rechtzeitig einen Termin zu vereinbaren:

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E-Mail: info@deinnachbar.de

Ablauf des Beratungseinsatzes

  • 1. Terminvereinbarung mit einer Pflegeberatungsstelle oder einem Pflegedienst
  • 2. Durchführung der Beratung vor Ort
  • 3. Dokumentation und Übermittlung an die Pflegekasse
  • 4. Keine Kosten für den Pflegebedürftigen – die Pflegekasse übernimmt alle Kosten

 

Fazit: Pflegeberatung nach 37 Abs 3 SGB XI – Pflicht mit echter Hilfe

Die Pflegeberatung nach 37.3 ist eine gesetzlich vorgeschriebene Maßnahme für Pflegegeldempfänger ab Pflegegrad 2 – aber auch eine wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige. Anbieter wie der Verein deinNachbar e.V. unterstützen und beraten Sie gerne.

Jetzt Kontakt aufnehmen

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E-Mail: info@deinnachbar.de

F.A.Q. zum Beratungseinsatz 37.3

Wer braucht einen Beratungseinsatz?

Alle Pflegegeldbezieher mit Pflegegrad 2 bis 5.

Wie oft muss der Beratungsbesuch stattfinden?

  • Pflegegrad 2–3 → halbjährlich
  • Pflegegrad 4–5 → vierteljährlich

Was kostet die Pflegeberatung?

Kostenfrei, da sie von der Pflegekasse übernommen wird.

Was passiert, wenn kein Beratungseinsatz erfolgt?

Wenn kein Beratungsbesuch nachgewiesen wird, darf die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen oder ganz einstellen.

 

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