Pflegegrad 2: Wieviel Geld gibt es 2025? Pflegegeld, Leistungen & Verhinderungspflege im Überblick

Der Pflegegrad 2 ist der zweite von fünf Pflegegraden, die die Schwere der Beeinträchtigung einer pflegebedürftigen Person messen. Er ist verbunden mit einem Anspruch auf mehrere Leistungen der Pflegeversicherung.

Dabei unterscheiden wir zwischen Budgetleistungen, für die Sie Dienstleistungen beanspruchen können und Barleistungen, die Ihnen ausbezahlt werden.

2025 sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten, die für pflegende Angehörige, Pflegebedürftige und ambulante Pflegekräfte wichtig sind.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen aktuelle Beträge, Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2 und was Ihnen zusteht.

Pflegegrad 2: Was sind die Voraussetzungen?

Pflegegrad 2 wird Personen zugewiesen, die erheblich in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind. Er ersetzt seit 2017 die frühere Pflegestufe 1 mit eingeschränkter Alltagskompetenz. Die Voraussetzungen für Pflegegrad 2 beinhalten unter anderem:

  • Dauerhafte körperliche, geistige oder psychische Beeinträchtigung
  • Mindestens 27 bis unter 47,5 Punkte von 100 Punkten im Begutachtungsverfahren des MD (Medizinischer Dienst der gesetzlichen Krankenkassen) oder Medicproof  (Medizinischer Dienst der privaten Krankenkassen)

Wichtig: Wer einen Pflegegrad 2 beantragen will (früher: Pflegestufe 1), muss bei der Pflegekasse einen offiziellen Antrag stellen.

Falls der gewünschte Pflegegrad abgelehnt wurde, lohnt sich oftmals ein Widerspruch. Wie Sie den Widerspruch gegen den Bescheid der Pflegekasse richtig einlegen, finden Sie hier:

bei abgelehnten Pflegegrad Widerspruch einlegen

Wieviel Geld bei Pflegegrad 2 ab 2025?

Seit Januar 2025 sind die Leistungen für Pflegegrad 2 deutlich gestiegen.

Hier finden Sie die Übersicht der Pflegeleistungen für Pflegegrad 2:

Leistung

  Betrag ab 2025

Pflegegeld

347 € statt 332 € monatlich

Pflegesachleistungen

796 € statt 761 € monatlich

Entlastungsbetrag Pflege

131 € statt 125 € monatlich

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

42 € statt 40 € monatlich

Tages- und Nachtpflege

721 € statt 689 € monatlich

Verhinderungspflege Pflegegrad 2

1.685 € statt 1.612 € jährlich

Kurzzeitpflege

1.854 € statt 1.774 € jährlich

Ab 01.07.2025: Gemeinsames Jahresbudget für die Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

bis zu 3.539 € jährlich

Ab dem 1. Juli 2025 wird es einen gemeinsamen Jahresbetrag für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege in Höhe von 3.539 € geben. Pflegebedürftige können das gemeinsame Jahresbudget nach Bedarf für beide Pflegeformen flexibel einsetzen.

Pflegegeld für pflegende Angehörige bei Pflegegrad 2 ab 2025

Das Pflegegeld erhalten Menschen mit Pflegegrad 2, wenn sie zu Hause von Angehörigen gepflegt werden – also ohne professionelle Pflegefachkraft. 2025 liegt das Pflegegeld bei 347 € monatlichEs kann frei und ohne Nachweispflicht verwendet werden, beispielsweise für anfallende Kosten oder als Anerkennung an die pflegenden Angehörigen.

Wichtig: Es besteht jedoch eine Nachweispflicht durch den Beratungsbesuch nach §37 Absatz 3 SGB XI. Hier finden Sie weitere Informationen über den 

Beratungseinsatz nach 37.3 SGB 11

Sachleistungen und Kombileistungen bei Pflegegrad 2 ab 2025

Pflegesachleistungen können für eine ambulante Pflege durch eine Pflegefachfrau, Pflegehelfer oder Pflegedienst genutzt werden. 2025 steigt die monatliche Sachleistung auf 796 €.

Kombinationsleistungen setzen sich aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammen. Das Pflegegeld ist bei der Kombinationsleistung von den Pflegesachleistungen abhängig. Es wird anteilig ausgezahlt, abhängig davon, in welchem Umfang die Sachleistungen genutzt wurden.

Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2 ab 2025

Wird die Pflegeperson krank oder macht Urlaub, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für eine Ersatzpflege:

  • bis zu 1.685 €
  • bis zu sechs Wochen (42 Tage) pro Jahr tageweise
  • oder stundenweise über das ganze Kalenderjahr verteilt
  • Voraussetzung: Pflege von Angehörigen seit mindestens 6 Monaten in häuslicher Umgebung, dabei sind Pausen von weniger als vier Wochen erlaubt

Anmerkung: Ab 01.07.2025 entfällt die Wartezeit von sechs Monaten.

Entlastungsleistungen bei Pflegegrad 2 ab 2025

Die Entlastungsleistungen in Höhe von 131 € pro Monat steht Personen zu, die zu Hause gepflegt werden. Sie dienen der Entlastung von Pflegenden und zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit von Pflegebedürftigen.

Die Entlastungsleistungen können für verschiedene Zwecke verwendet werden. Diese sind unter anderem:

  • Unterstützung im Alltag (wie beispielsweise Nachbarschaftshilfe oder Haushaltshilfen)
  • Tages- und Nachtpflege
  • Kurzzeitpflege
  • Ambulante Pflege

Die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe bzw. Nachbarschaftshilfe ist über diese Leistungen möglich und muss von einem zugelassenen Dienstleister erbracht werden.

In München und Frankfurt bietet der soziale Verein deinNachbar e.V. Unterstützungsleistungen durch ehrenamtliche Alltagsbegleiter für hilfsbedürftige Menschen an.

Jetzt über Unterstützung im Alltag informieren

Kurzzeitpflege bei Pflegegrad 2 ab 2025

Auch wenn vorübergehend stationäre Pflege nötig wird (beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt), haben Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 Anspruch auf das Budget der Kurzzeitpflege von bis zu 1.854 € jährlich.

Tagespflege und Nachtpflege bei Pflegegrad 2 ab 2025

Die Tagespflege und Nachtpflege zählen zur teilstationären Pflege. Das bedeutet, dass die Betreuung überwiegend im häuslichen Umfeld erfolgt und durch zeitweise Aufenthalte in einer entsprechenden Pflegeeinrichtung am Tag oder in der Nacht ergänzt wird. Das Budget für die Tages- und Nachtpflege beträgt bis zu 721 € pro Monat.

Pflegegrad 2 (früher: Pflegestufe 1) beantragen – So geht’s:

  • 1. Antrag auf Pflegegrad bei der Pflegekasse stellen
  • 2. Pflegebegutachtung: Gutachter der Pflegeversicherung erstellt Pflegegutachten
  • 3. Einstufung nach Pflegebedarf (Pflegeplanung)
  • 4. Optional: Möglichkeit zum Widerspruch
  • 5. Pflegeleistungen wie Pflegegeld oder Sachleistungen und Entlastungsleistungen erhalten

Tipp: Lassen Sie sich bei Unsicherheiten von einer professionellen Pflegeberatung unterstützen – diese ist kostenlos und hilft Ihnen, alle Leistungen bei Pflegegrad 2 (oder allen anderen) optimal zu nutzen.

Die Fachstelle für Pflegende Angehörige des Vereins deinNachbar e.V. in München bietet Ihnen kostenlose Pflegeberatungen an. Diese Beratungen gehen auf die individuellen Bedürfnisse der Pflegenden ein und unterstützen Sie während der gesamten Pflegesituation dabei, den Pflegealltag zu organisieren und Stress zu reduzieren.

Hier finden Sie weitere Informationen über alle Angebote der Beratung, Begleitung & Schulung für pflegende Angehörige.

Termin für kostenlose Pflegeberatung vereinbaren

Fazit: Pflegegrad 2 Pflegeleistungen 2025 im Überblick

2025 bringt spürbare Verbesserungen bei den Pflegegeld-Leistungen für Pflegebedürftige und ihre pflegenden Angehörigen.

Egal ob durch Pflegegeld für Angehörige, Pflegesachleistungen, Entlastungsleistungen, Verhinderungspflege oder Tagespflege – die finanzielle Unterstützung wächst. Gerade für Menschen, die einen Angehörigen pflegen, sind diese Geldleistungen eine wichtige Hilfe.

Wenn Sie sich fragen: „Wieviel Pflegegeld bei Pflegegrad 2?“ – die Antwort lautet ab 2025: 347 € Pflegegeld plus viele weitere Leistungen.

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