Pflegegrad abgelehnt? Warum sich ein Widerspruch fast immer lohnt

Viele Menschen sind schockiert, wenn sie den Bescheid der Pflegekasse in den Händen halten – und beispielsweise statt des erhofften Pflegegrad 3 nur Pflegegrad 1 oder sogar gar keinen Pflegegrad zugesprochen bekommen.

Doch das müssen Sie nicht einfach hinnehmen. Sie haben das Recht, Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid einzulegen. Dafür gilt die Frist von einem Monat.

Ein Widerspruch ist in Fällen sinnvoll, in denen der festgestellte Pflegegrad die tatsächliche Einschränkung nicht korrekt widerspiegelt. Vielleicht wurde bei der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) oder einen anderen Gutachter eine Einschränkung zu wenig berücksichtigt, oder der Besuch dauerte nur wenige Minuten und hat nicht alles erfasst. Auch kann es sein, dass der Bescheid über den Pflegegrad Formfehler enthält und beispielsweise keine Rechtsbehelfsbelehrung beinhaltet.

Beispiel: Frau König, 79, lebt mit Ihrem Mann in Ihrem Haus und hat eine leichte Demenz. Ihr Antrag auf Pflegegrad wurde zunächst abgelehnt – sie sei "zu selbstständig". Ihre Tochter legte schriftlich Widerspruch an die Pflegekasse ein, begründete ausführlich die tatsächlichen Einschränkungen im Alltag und reichte ein ärztliches Attest nach. Nach einer weiteren Begutachtung wurde ihr Pflegegrad 3 bewilligt – rückwirkend zum ursprünglichen Antrag.

Wie Sie den Widerspruch gegen den Bescheid richtig einlegen

Die Frist für den Widerspruch

Sie müssen Ihren Widerspruch fristgerecht einreichen: Innerhalb von einem Monat nach Erhalt des Bescheids der Pflegekasse über den Pflegegrad.

Pflegegrad Widerspruch schriftlich einreichen

Der Widerspruch an die Pflegekasse sollte schriftlich erfolgen – am besten per Einschreiben. So können Sie im Zweifel nachweisen, dass Sie den Widerspruch eingelegt haben. Eine Begründung ist nicht zwingend notwendig, aber empfehlenswert.

Tipp: Wenn Ihnen Zeit fehlt, reicht zunächst ein formloses Schreiben – Sie können die Begründung des Widerspruchs später nachreichen. Dies sollten Sie in Ihrem Schreiben vermerken.

Was muss in den Widerspruch an die Pflegekasse?

  • Name, Anschrift und Versichertennummer
  • Datum des Bescheids
  • Die Formulierung, dass Sie Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid einlegen möchten
  • Eine inhaltliche Begründung, warum Sie den Pflegegrad für zu niedrig halten, ist sinnvoll, aber nicht verpflichtend. Wenn Sie eine schreiben möchten, können Sie diese auch nachreichen.

Was gehört zu einer guten Begründung für den Widerspruch?

Medizinische Unterlagen beifügen

Je konkreter und medizinisch belegbarer Ihre Angaben sind, desto höher die Erfolgsaussicht. Ergänzen Sie Ihren Widerspruch zum Beispiel mit ärztlichen Befunden, Medikamentenplänen, oder einem Pflegetagebuch.

Bezug zum Gutachten nehmen

Lesen Sie das Pflegegutachten genau durch. Welche Punkte wurden übersehen? Wo ist die Einschätzung des Gutachters nicht nachvollziehbar? Nehmen Sie in Ihrer Begründung Stellung zu diesen Punkten und erklären Sie, warum die Einschätzung nicht richtig ist.

Warum der Widerspruch oft erfolgreich ist

Statistiken zeigen: Viele Anträge auf einen Pflegegrad werden zunächst abgelehnt oder zu niedrig bewertet. Das liegt vor allem daran, dass die Begutachtung oft nur eine Momentaufnahme ist – sie dauert meist weniger als eine Stunde und kann den tatsächlichen Alltag kaum realistisch abbilden. Viele Betroffene schätzen ihre Einschränkungen selbst zu niedrig ein oder wollen keine „Last“ sein, was das Gutachten zusätzlich verzerrt. Außerdem werden bei der Bewertung wichtige Aspekte wie nächtlicher Hilfebedarf, psychische Belastungen oder familiäre Unterstützung häufig nicht ausreichend berücksichtigt. Mit einem gut begründeten Widerspruch können Sie diese Lücken gezielt aufzeigen und neue Unterlagen – wie Arztberichte, ein Pflegetagebuch oder Fotos – einreichen. Das erhöht die Chance deutlich, dass Ihr tatsächlicher Pflegebedarf erkannt wird und Sie den Pflegegrad erhalten, der Ihnen zusteht.

Was tun, wenn der Widerspruch gegen Pflegegrad abgelehnt wird?

Wird Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung des Pflegegrads abgelehnt, können Sie eine Klage beim Sozialgericht einreichen. In diesem Fall sollten Sie sich juristische Unterstützung holen.

Zusammenfassung: Pflegegrad abgelehnt – das können Sie tun

Wenn Sie mit dem erhaltenen Pflegegrad unzufrieden sind oder Ihr Antrag ganz abgelehnt wurde, lohnt sich in vielen Fällen ein Widerspruch. Wichtig ist, dass Sie:

  • die Frist von einem Monat einhalten
  • den Widerspruch schriftlich einreichen
  • das Gutachten genau prüfen
  • eine gute Begründung liefern, idealerweise mit medizinischen Nachweisen

Sie müssen das nicht allein durchstehen. Es gibt Unterstützung – etwa durch Plattformen wie Pflegewächter. Pflegewächters Partneranwälte übernehmen Ihren Widerspruch kostenfrei für Sie, sofern Sie ihn nicht vorzeitig abbrechen und schreiben eine ausführliche Begründung.

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