Verhinderungspflege 2025: Alles, was pflegende Angehörige wissen müssen

Pflegende Angehörige leisten einen unschätzbaren Beitrag in der Versorgung ihrer Liebsten. Doch auch sie benötigen Pausen, Urlaub oder werden selbst krank. Genau hier setzt die Verhinderungspflege an – ein wichtiger Leistungsbaustein der Pflegeversicherung.

In diesem Artikel erklären wir, was Verhinderungspflege ist, wer Anspruch hat, wie Sie Verhinderungspflege beantragen – inklusive Tipps zur rückwirkenden Beantragung – und wie hoch die Leistungen aktuell sind.

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege (auch Ersatzpflege genannt) ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen – zum Beispiel für einen Urlaub, Arzttermine oder eigene Erholung. In dieser Zeit übernimmt eine Ersatzperson (z. B. ein ambulanter Pflegedienst oder eine andere Betreuungsperson) die Pflege von Angehörigen.

Dabei handelt es sich um eine Leistung aus der Pflegeversicherung, auf die pflegebedürftige Menschen ab Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, Anspruch haben.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?

Damit die Verhinderungspflege gewährt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Sie pflegen einen Pflegebedürftigen in seiner häuslichen Umgebung
  • Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
  • Ab 01.07.2025:  die Vorpflegezeit von mindestens sechs Monaten durch eine private Pflegeperson entfällt
  • Die Pflegeperson ist vorübergehend verhindert – etwa durch Krankheit, Urlaub oder andere Gründe z.B. eigene Termine, Erledigungen und auch zur Selbstpflege

Tipp: Auch wenn Sie Angehörige stundenweise pflegen, können Sie stundenweise Verhinderungspflege beantragen

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2025?

Zum 01.07.2025 werden die Leistungsbeträge der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag zusammengefasst. Dies vereinfacht den Zugang und macht die Nutzung flexibler und bedarfsorientierter. Die Höhe des neuen Gemeinsamen Jahresbetrags für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege beträgt für Personen (ab Pflegegrad 2) 3.539,00 € pro Jahr.

Diese Leistung kann stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden. Wird die Leistung stundenweise in Anspruch genommen (unter 8 Stunden täglich) wird das Pflegegeld nicht gekürzt. Bei tageweiser bzw. wochenweiser Verhinderungspflege und wochenweiser Kurzzeitpflege bis zu 8 Wochen im Jahr wird das Pflegegeld zur Hälfte gekürzt ausbezahlt.

Wichtig: Leistungen aus der Verhinderungspflege 2025, welche bis 30.06.25 schon in Anspruch genommen wurden, müssen von dem Jahresbetrag abgezogen werden.

Sonderregelung bei Pflege durch nahstehende Angehörige

Die Höhe der Verhinderungspflege richtet sich danach, wer die Ersatzpflege übernimmt. Erfolgt diese durch nahe Angehörige – also Personen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert sind, wie etwa (Schwieger- oder Stief-)Eltern, (Schwieger- oder Stief-)Kinder, (Stief-)Geschwister, Großeltern oder Enkel – gelten besondere Regelungen.

Wird die Verhinderungspflege von einer solchen nahestehenden Person oder einer im selben Haushalt lebenden Person übernommen, erststattet die Pflegeversicherung jährlich maximal das 1,5 fache des jeweiligen monatlichen Pflegegeldes. So erhalten Sie beispielsweise bei Pflegegrad 2 das 1,5-fache von 347,00 €, also 520,50 €. Darüber hinaus können zusätzliche nachgewiesene Kosten, wie Fahrtkosten oder Verdienstausfall, ebenfalls übernommen werden.

Seit Januar 2025 haben sich nicht nur das Budget der Verhinderungspflege sondern generell alle Pflegeleistungen erhöht. Hier finden Sie weitere wichtige Informationen.

Anträge auf Verhinderungspflege – So geht's

Die Anträge auf Verhinderungspflege sind bei der jeweiligen Pflegekasse des Pflegebedürftigen einzureichen – beispielsweise bei der Barmer Pflegekasse, Pflegekasse der AOK, TK Pflegekasse oder Knappschaft Pflegekasse.

Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Versicherungsnummer der pflegebedürftigen Person
  • Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege (stundenweise oder ganztägig)
  • Angaben zur Ersatzpflegeperson oder
  • Entstehung möglicher Kosten (z. B. Verdienstausfall oder Fahrtkosten)

Wichtig: Sie können die Verhinderungspflege auch bis zu 4 Jahre rückwirkend beantragen. Ein Musterbrief zur rückwirkenden Beantragung der Verhinderungspflege kann bei Verbraucherzentralen oder Pflegestützpunkten angefordert werden.

Wie oft und wie lange kann Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden?

  • Maximal 8 Wochen (56 Tage) pro Jahr
  • Aufteilung ist flexibel: stundenweise (weniger als 8 Stunden), tageweise (ab 8 Stunden) oder wochenweise (ab 7 Tage)
  • Zusammenfassung der Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag

 

Wer kann die Ersatzpflege übernehmen?

Folgende Personen oder Einrichtungen dürfen die Verhinderungspflege durchführen:

  • Verwandte
  • Freunde oder Nachbarn (Nachbarschaftshilfe)
  • Ambulante Pflegedienste
  • Einrichtungen der Kurzzeitpflege

Achten Sie auf die Abrechnungsmodalitäten – insbesondere auf die Sonderregelung bei Pflege durch nahstehende Angehörige (siehe oben).

Urlaub für pflegende Angehörige – mit oder ohne Pflegebedürftige

Einige von Ihnen fragen sich: Gibt es eine Kur für pflegende Angehörige gemeinsam mit ihrem pflegebedürftigen Familienmitglied? Ja! Es gibt spezialisierte Rehakliniken, die gemeinsame Aufenthalte ermöglichen. Die Kosten können unter bestimmten Voraussetzungen von der Pflegekasse oder Krankenkasse übernommen werden.

Auch ein Urlaub für pflegende Angehörige ohne Pflegebedürftige ist möglich – mit Verhinderungspflege wird die Betreuung während Ihrer Auszeit gesichert.

Zusätzliche Hilfe und Unterstützung für pflegende Angehörige

  • Pflegeberatung bei Pflegestützpunkten
  • Unterstützung durch Pflegeberatungsdienste der Pflegekassen
  • Pflegekurse für Angehörige (auch online verfügbar)
  • Selbsthilfegruppen für pflegende Angehörige

Tipp: Wenn Sie sich unsicher fühlen, holen Sie sich Unterstützung durch eine professionelle Pflegeberatung – sie ist kostenfrei undhilft Ihnen dabei, die verfügbaren Pflegeleistungen bestmöglich zu nutzen.

Die Fachstelle für pflegende Angehörige des Vereins deinNachbar e.V. in München bietet kostenlose Pflegeberatungen an, die individuell auf Ihre persönliche Pflegesituation zugeschnitten sind. Sie begleiten und unterstützen Sie im gesamten Pflegeprozess – von der Klärung Ihrer Leistungsansprüche bis zur Organisation des Pflegealltags.

Hier finden Sie weitere Informationen zu den Angeboten rund um Beratung, Begleitung und Schulung für pflegende Angehörige.

Termin für kostenlose Pflegeberatung vereinbaren

Fazit: Verhinderungspflege ist Ihre Auszeit – nutzen Sie sie!

Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Leistungen aus der Pflegeversicherung für pflegende Angehörige. Ob Sie einen Angehörigen ab Pflegegrad 2 pflegen, stundenweise Betreuung benötigen oder selbst eine Kur als pflegender Angehöriger brauchen – diese Leistung kann entlasten und neue Kraft schenken.

Wichtig: Stellen Sie rechtzeitig Ihren Antrag auf Verhinderungspflege – bei Bedarf auch rückwirkend!

Häufig gesuchte Fragen zur Verhinderungspflege (FAQ)

Wie beantrage ich Verhinderungspflege bei der AOK oder Barmer?
Nutzen Sie die Online-Formulare oder wenden Sie sich direkt an die Pflegekasse. Der Antrag ist einfach und meist schnell bearbeitet.

Ist Verhinderungspflege steuerpflichtig?
Die Verhinderungspflege ist in vielen Fällen steuerfrei – sollte jedoch bei der Steuererklärung unter steuerfreie Einkünfte aufgeführt werden.

Gibt es Verhinderungspflege bei Pflegegrad 2?
Ja, ab Pflegegrad 2 besteht ein voller Anspruch.

Kann ich Verhinderungspflege rückwirkend beantragen?
Ja, bis zu vier Jahre rückwirkend, sofern die Voraussetzungen erfüllt waren.

Wie hoch ist die Verhinderungspflege 2025?
Ab 01.07.2025 durch die Zusammenlegung von Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag bis zu3.539,00 €. Davon wird der Betrag abgezogen, den Sie aus der Verhinderungspflege 2025 schon in Anspruch genommen haben.

Verpassen Sie keine Pflegeleistung – sichern Sie sich die Unterstützung, die Ihnen zusteht. Die Pflege von Angehörigen ist herausfordernd – die Verhinderungspflege entlastet Sie spürbar.

 

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