Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für Hilfsleistungen (Unterstützung im Alltag / Verhinderungspflege)
und
zum Einsatz von Hilfspersonen als Ehrenamtliche

des Dein Nachbar e.V.
Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München,
Telefon: 089 960 40 400, E-Mail: info@deinnachbar.de

 

Inhaltsübersicht:
 

A. Allgemeine Bestimmungen

B. Besondere Bestimmungen für Hilfesuchende in Bezug auf Hilfsleistungen (Unterstützung im Alltag / Verhinderungspflege)

C. Besondere Bestimmungen für Hilfspersonen zum Einsatz als Ehrenamtliche


A. Allgemeine Bestimmungen

 

§1 Streitbeilegungsverfahren

1.1. Dein Nachbar e.V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

1.2. Bis zum 19.07.2025: Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/

1.3. Die E-Mail-Adresse des Dein Nachbar e.V. ist: info@deinnachbar.de

 

§2 Datenschutz

Die Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem Link „Datenschutz“ im Helferportal.

 

§3 Salvatorische Klausel, Rechtswahl, weitere Informationen

1. Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeine Bedingungen für Hilfsleistungen, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Nutzer günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008)

2. Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.

 

B. Besondere Bestimmungen für Hilfesuchende in Bezug auf Hilfsleistungen (Unterstützung im Alltag / Verhinderungspflege)

 

§1 Vorbemerkung

1. Die Leistungen dürfen nur von hilfebedürftigen Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Personen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung zählen in Anspruch genommen werden.

2. Die durch Dein Nachbar e.V. erbrachten Leistungen sind keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern lediglich Unterstützungsleistungen, die durch ehrenamtlich engagierte Laienhelfer des Vereins, erbracht werden. Im Bundesland Bayern verfügt Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung als nach Landesrecht anerkannter Dienst gemäß § 45a SGB XI, so dass die erbrachten Leistungen in diesem Bundesland über den Entlastungsbetrag erstattet werden können und auf den Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen angerechnet werden können. In allen Bundesländern kann Dein Nachbar e.V. Leistungen der Verhinderungspflege sowie für Selbstzahler erbringen.

3. Der Hilfesuchende benötigt Unterstützung im Alltag und/oder Verhinderungspflege (auch als „Hilfsleistungen“ bezeichnet). Hierfür möchte er die ehrenamtlichen Mitarbeiter von Dein Nachbar e.V. in Anspruch nehmen und vereinbart deshalb über das Helferportal, u. a. über www.helferportal.de erreichbar, entsprechende Hilfsleistungen. Die Helferportal GmbH & Co. KG (Tassilostr. 18, 82131 Gauting), die das Helferportal betreibt, ist nicht Partei des Vertrags über die Hilfsleistungen und erbringt keine Hilfsleistungen.

§2 Art der Leistungen, Leistungszeit, Leistungsort, Dauer unverbindlich

1. Die Leistungen bestimmen sich hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang nach dem, was Dein Nachbar e.V. und der Hilfesuchende über das Helferportal vereinbart haben. Eine Zusammenfassung hierüber wird dem Hilfesuchenden per E-Mail übermittelt.

2. Der Hilfesuchende hat den ungehinderten Zugang zum Leistungsort zum Zwecke der Leistungserbringung sicherzustellen.

3. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.

§3 Leistungserbringung

1. Die Leistungen werden von ehrenamtlichen Helfern (auch als „Hilfspersonen“ bezeichnet) erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit den Wünschen des Hilfesuchenden nach Maßgabe der über das Helferportal vereinbarten Einzelheiten.

2. Der Hilfesuchende kann sich über die Qualifikation von Hilfspersonen, die für den Dein Nachbar e.V. auftreten, im Helferportal informieren. Unterlagen zur Qualifikation der Hilfspersonen (z. B. Schulungszertifikate, aktuelles Führungszeugnis oder die Bestätigung von Dein Nachbar e.V., dass dieses ohne Eintragungen vorliegt) sind im Helferportal hinterlegt.

 

§4 Leistungsdokumentation

1. Der Hilfesuchende bestätigt den Erhalt der Leistungen im Helferportal. Vom Hilfesuchenden kann zudem eine händische Bestätigung verlangt werden.

2. Der Hilfesuchende erhält nach Monatsende eine Rechnung per Email, die jeden Einsatz mit Datum, Dauer, Art der Leistung, Stundensatz, sowie die fälligen Entgelte listet und gegebenenfalls bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.

3. Bei Vorliegen einer Abtretungserklärung rechnet Dein Nachbar e.V. alternativ direkt gegenüber der Pflegekasse ab.

4. Im Helferportal ist eine Übersicht über die erbrachten Leistungen für den Hilfesuchenden abrufbar.

 

§5 Vergütungen der Leistungen, Kostenpflichtige Mitgliedschaft

1. Nach der Erbringung der ersten Hilfsleistung (oder bei beabsichtigter wiederkehrender Hilfsleistung: nach dem ersten Termin einer solchen) setzt die Vereinbarung weiterer Hilfsleistungen (bzw. Termine) die kostenpflichtige Mitgliedschaft des Hilfesuchenden im Verein Dein Nachbar e.V. voraus. Der Mitgliedsbeitrag ergibt sich aus der Beitragsordnung (informatorisch: Stand 20.07.2023 beläuft sich der Mitgliedsbeitrag auf 50 EUR jährlich, wobei keine zusätzliche Umsatzsteuer anfällt). Die Vereinssatzung für die Mitgliedschaft und die Beitragsordnung sind abrufbar unter: www.deinnachbar.de/rechtliches

2. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Vergütung nach dem über das Helferportal vereinbarten Preis.

3. Soweit keine Abtretungserklärung vorliegt, erstellt Dein Nachbar e.V. monatlich eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, die von dem Hilfesuchenden zu zahlen sind und versendet diese per E-Mail. Der Rechnung wird eine Übersicht über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen beigefügt, wie in § 4 Nr. 2 dargestellt. Der Hilfesuchende erteilt  dem Dein Nachbar e.V. im Helferportal bis auf Widerruf ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat über das die fälligen Rechnungsbeträge monatlich eingezogen werden.

4. Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag unter den Voraussetzungen des § 45a Abs. 4 SGB XI (Entlastungsleistungen) oder § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 SGB XI (bis zu 40% des Sachleistungsbudgets) erstatten lassen kann. Zuständig für die Erstattung ist seine Pflegekasse, der Sozialleistungsträger, sein privates Versicherungsunternehmen oder im Falle der Beihilfeberechtigung anteilig die Beihilfefestsetzungsstelle.

5. Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Verhinderungspflege unter den Voraussetzungen des § 39 SGB XI von seiner Pflegekasse erstatten lassen kann.

6. Der Hilfesuchende hat sich um die Erstattung der Kosten bei seiner Pflegekasse, seinem Sozialleistungsträger oder seinem privaten Versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfefestsetzungsstelle selbst zu kümmern und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. Dein Nachbar e.V. kann auf Anfrage des Hilfesuchenden hierbei Unterstützung im angemessenen Umfang leisten. Über eine Abtretungserklärung ist auch eine direkte Abrechnung des Dein Nachbar e.V. mit den gesetzlichen Pflegekassen möglich.

7. Nimmt der Hilfesuchende Leistungen zur Unterstützung im Alltag in Anspruch, die den jeweils für ihn geltenden Erstattungsbetrag aus § 45a oder § 45b SGB XI übersteigen, dennoch in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des übersteigenden Betrages gegen seine Pflegekasse, seinen Sozialleistungsträger oder sein privates Versicherungsunternehmen bzw. die Beihilfefestsetzungsstelle; diese Leistungen hat der Hilfesuchende als Selbstzahler zu vergüten. Gleiches gilt, wenn die Erstattung der Leistungen durch die Pflegekasse, den Sozialleistungsträger, das private Versicherungsunternehmen oder die Beilhilfefestsetzungsstelle berechtigt oder unberechtigt, abgelehnt werden. Dasselbe gilt für Leistungen der Verhinderungspflege, die den gesetzlichen Erstattungsbetrag übersteigen. Die Höhe des gesetzlichen Erstattungsbetrags hinsichtlich der Verhinderungspflege ergibt sich aus § 39 Abs. 1 SGB XI in seiner jeweils gültigen Fassung.

8. Wenn und soweit die Vergütungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen, insbesondere wegen der Veränderung der Personal- und/oder Sachkosten, die den Vergütungen zugrunde liegen, ist Dein Nachbar e.V. berechtigt, von dem Leistungsnehmer die Zustimmung zu deren angemessener Anpassung zu verlangen. Der Anspruch auf Zustimmung hierauf besteht vier Wochen nach Zugang einer Erklärung bei dem Leistungsnehmer, in welchem die Preisveränderung angekündigt und begründet worden ist. Der Leistungsnehmer kann eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu durch Zahlung der veränderten Vergütungen ersetzen. Für den Fall, dass der Leistungsnehmer der Vergütungserhöhung nicht zustimmen möchte, kann er stattdessen diesen Vertrag auf den Erhöhungszeitpunkt kündigen; diese Kündigungserklärung muss bis spätestens zum Erhöhungszeitpunkt bei eingegangen sein.

§6 Vergütung bei Absage vereinbarter Einsätze

1. Der Hilfesuchende kann, vereinbarte Termine zur Leistungserbringung mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz absagen, wenn er die Hilfsleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte; die vereinbarte Vergütung ist dann nicht mehr geschuldet. Die Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz ist aus wichtigem Grund zulässig, ohne dass die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei Notfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, vor.

2. Kommt der Hilfesuchende dieser Obliegenheit nicht nach, kann Dein Nachbar e.V., die für den Einsatz vereinbarte Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen, verlangen.

3. Die Regelungen des Abschnitts B. § 7 bleiben unberührt.

 

§7 Beendigung / Kündigung des Vertrages

1. Der Hilfesuchende ist jederzeit und ohne Nennung von Gründen zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Auswirkungen der Kündigung auf die Vergütung richten sich nach Abschnitt B. § 6. Das Recht des Hilfesuchenden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

2. Dein Nachbar e.V. ist mit einer Frist von 2 Wochen ohne Nennung der Gründe zur Kündigung dieses Vertrags berechtigt.

3. Die Kündigung des Vertrages wird über das Helferportal erbeten. Ansonsten hat die Kündigung in Text- oder Schriftform zu erfolgen.

 

§8 Hinweis auf Einwilligung zur Rechnungszuleitung, Datenschutz

Zur Vereinfachung der Abwicklung bei Dein Nachbar e.V. kann der Hilfesuchende im Helferportal freiwillig seine Einwilligung dazu erteilen, dass die Rechnungsdokumente über das Helferportal zugleitet werden dürfen, dem Dein Nachbar e. V. zur vereinfachten Rechnungserstellung Daten zur Hilfsleistung über das Helferportal zugeleitet werden dürfen und Dein Nachbar e.V. und die Helferportal GmbH & Co. KG damit die entsprechenden Daten austauschen und offenlegen dürfen.

 

§9 Informationen für Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge und E-Commerce

1. Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

1.1. Dein Nachbar e.V., Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München (auch als „Hilfsorganisation“ bezeichnet) und Hilfsperson werden auch als „Helfer“ bezeichnet. Hilfsorganisation, Hilfsperson und Hilfesuchende werden auch als „Nutzer“ bezeichnet. Hilfsorganisationen sind dabei stets die im jeweiligen Angebot genannten Organisationen, auch wenn für diese ggf. eine Hilfsperson auftritt, die die Leistungen im Namen der Hilfsorganisation letztlich ausführt.

1.2. Der Ablauf der Kontaktaufnahme und ggf. des Vertragsabschlusses zwischen der Hilfsorganisation und dem Hilfesuchenden, an dem Helferportal nicht als Vertragspartei beteiligt ist, wird über das Helferportal wie folgt ermöglicht:

1.2.1. Die Darstellung der Leistungen im Helferportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, eine Hilfsleistung verbindlich anzufragen.

1.2.2. Eine registrierte Hilfsperson stellt im Namen einer Hilfsorganisation ein Hilfsangebot mit den Details zum Hilfsangebot ein. Ein Hilfesuchender stellt eine Hilfsanfrage mit den Details zur gewünschten Hilfe ein. Dem Hilfesuchenden werden die Anzahl der möglichen Helfer angezeigt; angezeigt werden dabei nur „100%-Treffer“, also Hilfsangebote, die vollständig den Suchkriterien des Hilfesuchenden entsprechen. Der Hilfesuchende kann sodann „Hilfsanfrage jetzt freigeben“ auswählen. Hilfspersonen, deren Hilfsangebot auf die Suchanfrage passen (100%-Treffer), wird eine eingeschränkte Version der Hilfsanfrage angezeigt; „eingeschränkt“ bedeutet, dass nur die sachlichen Details angezeigt werden, jedoch nicht der Name oder die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Helfer können rechtlich unverbindlich ihr Interesse an der Hilfsanfrage äußern. Die Hilfsangebote von Hilfspersonen, die ihr Interesse erklärt haben, werden dem Hilfesuchenden sodann mit sämtlichen Informationen zum Hilfsangebot (also insbesondere mit Namen, ggf. Foto, Kurzbeschreibung und den Angebotsdetails, z. B. der gewünschten Vergütung) angezeigt. Der Hilfesuchende kann sodann optional über Chat, Audio oder Videokonferenz mit den Hilfspersonen für ein persönliches Kennenlernen in Kontakt treten. Der Hilfesuchende kann ein solches Hilfsangebot auswählen und wird sodann zu einer „Auftragsseite“ der Hilfsorganisation, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende rechtsverbindlich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags über Hilfsleistungen durch Betätigung einer Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ stellen kann (Angebot). Der Helfer kann sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen. Der Hilfesuchende erhält eine Bestätigung des Zugangs des Angebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Mit einem gesonderten E-Mail wird dem Hilfesuchenden die Annahme oder Ablehnung mitgeteilt. Sollten Hilfesuchender und Helfer Folgeaufträge oder wiederkehrende Hilfeleistung vereinbaren wollen, kann dies im Anschluss an einen Ersttermin im Helferportal erfolgen (siehe folgende Nr. 1.2.3).

1.2.3. Möchte der Hilfesuchende eine wiederkehrende Hilfeleistung (z. B. wöchentlich am Montag um 15 Uhr) hinterlegen, kann der Hilfesuchende dies bei der Einstellung seiner Hilfsanfrage angeben. Es wird sodann verbindlich nur ein Ersttermin vereinbart. Nach Abschluss des Ersttermins wird dem Hilfesuchenden im Helferportal vorgeschlagen, regelmäßige Folgetermine als Hilfsanfrage für den bislang ausgewählten Helfer einzustellen. Der Hilfesuchende kann diesem Vorschlag folgen oder nicht. Folgt der Hilfesuchende dem Vorschlag, wird er zu einer „Auftragsseite“ der Hilfsorganisation, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende eine rechtlich verbindliche Hilfsanfrage (Angebot) stellen kann, die der Helfer sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen kann. Helferportal informiert sodann den ausgewählten Helfer gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite; diese Informationen leitet Helferportal ausschließlich als Bote weiter.

1.2.4. Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.

1.2.5. Darüber hinaus bietet Helferportal Hilfspersonen die Funktion an, aktuelle Hilfsanfragen (ohne Namen und Kontaktdaten der Hilfesuchenden) regional über eine Liste oder Karte darzustellen. Hilfspersonen können derart Hilfsanfragen auswählen und ihr Interesse erklären. Der Ablauf ist im Übrigen wie in der vorstehenden Nr. dargestellt.

1.2.6. Etwaige Eingabefehler im Rahmen der Angebotsabgabe kann der Hilfesuchende vor der endgültigen Absendung seines jeweiligen Angebots durch Überprüfung seiner Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen.

1.2.7. Angaben dazu, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, erfolgen direkt auf dem Helferportal.

2. Weitergehende Informationen

2.1. Der Vertragstext wird von der Hilfsorganisation nach dem Vertragsschluss nicht für den Hilfesuchenden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Hilfesuchenden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.

2.2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2.3. Hilfsorganisation hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

2.4. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote von Hilfsorganisation sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Helferportal sowie den dort in Bezug genommenen Unterlagen zu entnehmen.

 

C. Besondere Bestimmungen für Hilfspersonen zum Einsatz als Ehrenamtliche

 

§1 Vorbemerkung, Abgrenzung zur Freizeithilfe

1. Mit Mitgliedern des Vereins Dein Nachbar e.V., die sich als ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer auf dem Helferportal registrieren, wird folgende Vereinbarung zwischen der registrierten Helferin bzw. dem Helfer (im Folgenden „die/der Ehrenamtliche“) und dem Verein Dein Nachbar e.V. geschlossen.

2. Dein Nachbar e.V. mit Sitz in der Agnes-Bernauer-Str. 90 in 80687 München, eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 205929 und vertreten durch die Vorstände Thomas Oeben, Dr. Christoph Klein und Stefan Weis ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Personen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung zählen. Der Verein fördert die Altenhilfe und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zweck des Vereins ist es auch, ergänzend zu und in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen Einrichtungen der Kirchen, Kommunen, Verbände und Gruppen im Dienst der Lebensqualität vor allem älterer und bedürftiger Menschen Leistungsangebote zu initiieren, zu fördern, selbst zu erreichten und zu führen.

3. In diesem Zusammenhang kooperiert der Dein Nachbar e.V. mit der Helferportal GmbH & Co. KG, die ein Helferportal über einen Webzugang unter www.helferportal.de sowie über mobile Apps  zum Download im Google Play Store und im Apple App Store zur Verfügung stellt. Dadurch können die Nutzer benötigte Hilfebedarfe auffinden und digital ihre Hilfe anbieten sowie Hilfsaufträge verwalten.

4. Über das Helferportal werden weitere Funktionen angeboten, die der Ehrenamtliche außerhalb einer Einbindung oder Beteiligung von Dein Nachbar e.V. nutzen kann. Dies gilt beispielsweise für die Funktion „Freizeithilfe im privaten Bereich“ in Helferportal. Hinsichtlich solcher Funktionen, insbesondere bei der Freizeithilfe, handelt der Ehrenamtliche nicht im Namen oder in Vertretung oder mit einer sonstigen Verbindung zu Dein Nachbar e.V. Nutzt der Ehrenamtliche solche Funktionen, erfolgt dies eigenständig, im eigenen Namen und auf eigene Verantwortung des Ehrenamtlichen. Dies gilt auch dann, wenn der Ehrenamtliche hierfür dieselben Zugangsdatum zu Helferportal nutzt. Dein Nachbar e.V. weist insbesondere darauf hin, dass der Ehrenamtliche ggf. für einen eigenen Versicherungsschutz im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Sorge zu tragen hat. Auch etwaige finanzielle Leistungen erfolgen hinsichtlich solcher Funktionen vollkommen außerhalb des Vereins.

5. Die nachstehenden Bedingungen gelten für die ehrenamtliche Tätigkeit im Verein Dein Nachbar e.V.:

 

§2 ​​​​​​Inhalt der ehrenamtlichen Tätigkeit

1. Die/Der Ehrenamtliche nimmt ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Helferportal und der Mitgliedschaft in dem Verein Dein Nachbar e.V. eine ehrenamtliche Tätigkeit für Dein Nachbar e.V. wahr.

2. Sie/er übernimmt die Aufgaben, die sie/er über ihr/sein Helferprofil im Helferportal im Namen des Dein Nachbar e.V. hinterlegt hat. Im Rahmen der Tätigkeit für Dein Nachbar e.V. darf keine Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege erbracht werden.

 

§3 Durchführung der ehrenamtlichen Tätigkeit

1. Die/Der Ehrenamtliche wird nicht erwerbsmäßig für Dein Nachbar e.V. tätig. Die Übernahme der Tätigkeiten erfolgt vielmehr freiwillig, unentgeltlich und aus uneigennützigen Motiven. Es wird kein Arbeitsverhältnis durch diese Vereinbarung begründet; es ergeben sich keine Ansprüche auf Übernahme in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis.

2. Die/Der Ehrenamtliche ist in der zeitlichen Gestaltung ihrer/seiner ehrenamtlichen Tätigkeit frei; insbesondere unterliegt er keinen Dienstplänen oder Weisungen hinsichtlich des Zeitpunkts und/oder Umfangs seiner Tätigkeit. Die zu erbringenden Leistungen, die Einsatzzeit und der Einsatzort legt der/die Ehrenamtliche mit der/dem Hilfesuchenden über das Helferportal in Vertretung für Dein Nachbar e.V. fest.

3. Die/Der Ehrenamtliche darf nicht mehr als 13 Stunden pro Woche für Dein Nachbar e.V. ehrenamtlich tätig werden.

4. Die/der Ehrenamtliche darf ausschließlich die folgende Leistungen für Dein Nachbar e.V. über das Helferportal erbringen:

  • Besuchsdienste bei älteren oder hilfsbedürftigen Personen;
  • Entlastung pflegender Familienangehöriger durch niedrigschwellige Betreuungsangebote;
  • Begleitung von alten oder hilfsbedürftigen Personen, z. B. bei Behördengängen, Arztbesuchen, Friedhofsbesuchen;
  • Familienhilfe;
  • Hilfe im Haushalt oder im Garten;
  • Kleinere Reparaturhilfen;
  • Lern- und Bildungshilfen;
  • den vorstehenden Leistungen vergleichbare, nicht pflegerische Leistungen zur Unterstützung im Alltag.

Die Erbringung von Leistungen der Krankenpflege ist ausgeschlossen.

 

§4 Pflichten der/des Ehrenamtlichen

1. Die/der Ehrenamtliche verpflichtet sich, die über das Helferportal übernommenen Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll durchzuführen.

2. Das von Dritten in Dein Nachbar e.V. gesetzte Vertrauen gründet auf der Einhaltung ethischer und rechtlicher Verantwortung als Verein. Wie Dein Nachbar e.V. in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, hängt entscheidend von dem Verhalten jedes einzelnen Ehrenamtlichen ab. Alle Ehrenamtlichen müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Vorgaben und Regeln beachten. Dein Nachbar e.V. erwartet von allen Ehrenamtlichen persönliche Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln.

3. Die/der Ehrenamtliche ist damit einverstanden, dass Dein Nachbar e.V. oder die Helferportal GmbH & Co. KG nach Erbringung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Hilfesuchenden Erkundigungen über deren Zufriedenheit mit der Tätigkeitserbringung einholt.

4. Die/der Ehrenamtliche hat sich die erbrachten Leistungen von den Hilfesuchenden auf den dafür bereitgestellten Einsatzlisten mit händischer Unterschrift bestätigen zu lassen und stellt diese Dein Nachbar e.V. am Ende des Monats, z. B. postalisch oder per E-Mail, bereit.

5. Die/der Ehrenamtliche versichert, im Rahmen ihres/seines Engagements nicht für eine Religionsgemeinschaft, weltanschauliche Organisation oder politische Partei zu werben und gegenüber den Betreuten insofern Neutralität zu wahren und insbesondere nicht an die Lehre von Ron Hubbard („Scientology“) zu glauben, kein Mitglied der Vereinigungskirche („Mun-Sekte“) zu sein und keiner extremistischen Organisation oder Sekte anzugehören.

 

§5 Polizeiliches Führungszeugnis; aufschiebende Bedingung

1. Die/Der Ehrenamtliche ist verpflichtet, Dein Nachbar e.V. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, vorzulegen. Sollte sich nach Vertragsunterzeichnung an den Unterlagen etwas ändern, ist die/der Ehrenamtliche verpflichtet, Dein Nachbar e.V. hierüber unverzüglich zu unterrichten. Die/der Ehrenamtliche ist verpflichtet, im Abstand von mindestens fünf Jahren, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.

2. Diese Vereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in dem Führungszeugnis des Ehrenamtlichen keine Einträge (gleich welcher Art) vorhanden sind.

3. Die/Der Ehrenamtliche kann das Führungszeugnis und etwaige Änderungen über das Helferportal vorlegen bzw. mitteilen.

 

§6 Aufwandsentschädigung

1. Die/der Ehrenamtliche erhält von Dein Nachbar e.V. eine Aufwandsentschädigung für ihr/sein Engagement. Es bleibt der/dem Ehrenamtlichen überlassen, ob sie/er eine Aufwandsentschädigung für die von ihr/ihm erbrachten Leistungen geltend macht. Der maximale Satz für die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00 EUR je voller Betreuungsstunde und 12,00 EUR je voller Stunde für Reinigungsleistung. Die Taktung beträgt zunächst 60 Minuten und nach Ablauf der ersten Stunde je Einsatz: 5 Minuten. Die minimal abzurechnende Zeit beträgt somit 1 Stunde je Einsatz. Aufwände für An- und Abfahrten (gleich, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem privaten Kfz oder sonstigen Verkehrsmitteln) werden nicht erstattet oder entschädigt. Mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung sind sämtliche zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages fälligen Auslagen (insbesondere Telekommunikations-, Fahrt und Reisekosten sowie Teilnahme- und Eintrittsgelder für Aktivitäten während der Leistungserbringung) abgegolten. Ausgenommen hiervon sind Begleitdienste unter Benutzung eines privaten PKW (also Leistungen während der Betreuung, ohne An- oder Abfahrt zum Hilfesuchenden); hierfür kann gegen Vorlage entsprechender Nachweise zusätzlich eine Auslagenpauschale von EUR 0,30/km geltend gemacht werden.

2. Ehrenamtlichen ist es untersagt, Sach- oder Geldgeschenke, Dienstleistungen oder sonstige Vorteile anzunehmen, die ihnen im Zusammenhang mit ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten von Hilfesuchenden oder anderen Personen, die möglicherweise Einfluss auf die Leistungen der/des Ehrenamtlichen nehmen möchten, angeboten werden. Angemessene Sachgeschenke unter der Bagatellgrenze von 15,00 EUR pro Monat je Hilfesuchenden dürfen angenommen werden, solange sie freiwillig gewährt werden und nicht der Eindruck entsteht, dass der Gegenüber eine Gegenleistung erwartet.

3. Die Aufwandsentschädigung wird bis zum 10ten des Folgemonats auf das im Helferportal hinterlegte Konto überwiesen.

4. Die/der Ehrenamtliche wird darauf hingewiesen, dass Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG nur bis zu einer Höhe von derzeit 3.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der/dem Ehrenamtlichen. Bei Bestehen oder Aufnahme einer weiteren ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG ist sie/er verpflichtet, diese Dein Nachbar e.V. unverzüglich mitzuteilen.

 

§7 Schulung

1. Für den Fall, dass die/der Ehrenamtliche Unterstützungsleistungen im Alltag übernimmt, die mit der Pflegekasse über das Budget der Entlastungsleistungen oder der umgewandelten Sachleistungen verrechnet werden sollen, oder die Fachkräfte des Vereins es aufgrund der Erkrankung der Hilfesuchenden es als notwendig erachten, hat sie/er vor dem Einsatz eine Schulung im durch das zuständige Landesministerium vorgegebenen Umfang (siehe Verordnung des jeweiligen Bundeslandes über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch) zu absolvieren. Um für die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderung eingesetzt werden zu können, muss eine zusätzliche Fortbildungsreihe absolviert werden und ein Masernimpfschutz bestehen.

2. Die Schulung nach § 45 SGB XI ist für alle Ehrenamtlichen des Dein Nachbar e.V. kostenfrei.

3. Die/der Ehrenamtliche veröffentlicht ihr/sein Zertifikat über seine Schulung und Fortbildungen zur Erbringung von Unterstützungsleistungen im Alltag im Helferportal.

 

§8 Versicherungsschutz

Dein Nachbar e.V. stellt sicher, dass die/der Ehrenamtliche während ihrer/seiner Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert ist. Diese von Dein Nachbar e.V. abgeschlossene Haftpflicht- und Unfallversicherung kann auf der Homepage des Dein Nachbar e.V. abgerufen werden: https://www.DeinNachbar.de/helfer-werden.

 

§9 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag ordentlich kündigen; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Der Vertrag kann auch in beiderseitigem Einvernehmen mit kürzerer Frist aufgehoben werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§10 Vollmacht

1. Der/Dem Ehrenamtlichen wird hiermit die Vollmacht erteilt, auf dem Helferportal der Helferportal GmbH & Co. KG im Namen des Dein Nachbar e.V. Hilfsangebote aus dem Leistungsangebot des Dein Nachbar e.V., wie in der Vorbemerkung von Abschnitt C und in Abschnitt C. § 3 Nr. 4 dargestellt, gegenüber Personen zu unterbreiten, soweit dies auf einen zeitlichen Umfang begrenzt ist, den die/der Ehrenamtliche persönlich auszuführen in der Lage ist und der 13 abrechenbare Stunden pro Woche nicht übersteigt. Des Weiteren beschränkt sich die Vollmacht auf den in der Satzung unter dortigem § 2 beschriebenen Zweck des Vereins; die Satzung wurde der/dem Ehrenamtlichen parallel überlassen und ist über www.deinnachbar.de/rechtliches abrufbar.

2. Hilfeleistungen, die von den Hilfesuchenden über den Entlastungsbetrag nach § 45 a SGB XI abgerechnet werden möchten, kann der/die Ehrenamtliche nur anbieten, wenn die/der Ehrenamtliche über die dafür notwendige Schulung nach § 45 SGB XI verfügt und an den nach Landesrecht vorgeschriebenen Fortbildungen teilnimmt. Auch kann sie/er diese nur in den Bundesländern anbieten, in denen Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung nach Landesrecht verfügt. Dies betrifft aktuell nur Bayern. Diese Einschränkungen sind in den Filterkriterien des Helferportals hinterlegt, so dass Ehrenamtliche aktiv nur solche Einsatzmöglichkeiten angeboten bekommen, auf die diese Bedingungen zutreffen.

3. Die Vollmacht beschränkt sich ausdrücklich auf Hilfsangebote, die über das Helferportal unterbreitet werden; ausgeschlossen sind also beispielsweise mündliche Angebote außerhalb des Helferportals.

 

§11 Ergänzende Informationen für Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge und E-Commerce

1. Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

1.1. Dein Nachbar e.V., Agnes-Bernauer-Str. 90, 80687 München (auch als „Hilfsorganisation“ bezeichnet) und die/der Ehrenamtliche (auch als „Hilfsperson“ bezeichnet) werden auch als „Helfer“ bezeichnet. Hilfsorganisation, Hilfsperson und Hilfesuchende werden auch als „Nutzer“ bezeichnet.

1.2. Eine Hilfsperson kann ein Nutzerkonto im Helferportal der Helferportal GmbH & Co. KG (Tassilostr. 18, 82131 Gauting) wie folgt beantragen:

1.2.1. Ist eine Hilfsperson noch nicht Mitglied oder hat noch keine Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Dein Nachbar e.V. abgeschlossen (Letzteres auch als „Aufnahme in den Helferkreis“ und „Aufnahme als aktiver Helfer“ bezeichnet), kann die Hilfsperson über das Helferportal eine Terminanfrage für ein Aufnahmegespräch mit dem Dein Nachbar e.V. als Hilfsorganisation senden. Die Hilfsperson beauftragt Helferportal in diesem Fall damit, die Terminanfrage mitsamt der von der Hilfsperson angegebenen Daten (siehe unten Nr. 1.3.2) an den Dein Nachbar e.V. zu übermitteln, damit der Dein Nachbar e.V. mit der Hilfsperson per E-Mail oder Telefon in Kontakt treten kann; Helferportal tritt insoweit lediglich als Bote auf. Wenn die Mitgliedschaft und die Annahme der ehrenamtlichen Tätigkeit der Hilfsperson von Dein Nachbar e.V. in Folge des Aufnahmegesprächs bestätigt ist, wird das Nutzerkonto der Hilfsperson freigeschaltet.

1.2.2. Ist die Hilfsperson bereits Mitglied und hat eine Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit für den Dein Nachbar e.V. abgeschlossen, kann die Hilfsperson dies im Helferportal angeben. Nachdem der Dein Nachbar e.V. die Mitgliedschaft der Hilfsperson und den Abschluss der Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit gegenüber Helferportal bestätigt hat und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis ohne Einträge vorliegt, wird das Nutzerkonto der Hilfsperson freigeschaltet.

1.2.3. Endet die Mitgliedschaft oder die Vereinbarung über die ehrenamtliche Tätigkeit oder erhält Helferportal ansonsten eine entsprechende Weisung des Dein Nachbar e.V., wird das Nutzerkonto wieder in den nicht-freigeschalteten Zustand versetzt.

1.2.4. Eine Hilfsperson kann nur mit einem Nutzerkonto für den Dein Nachbar e.V. auftreten.

1.3. Die einzelnen Schritte, die zum Terminanfrage im Dein Nachbar e.V. mit dem Ziel eines Abschluss der Vereinbarung über eine ehrenamtliche Tätigkeit führen, sind wie folgt:

1.3.1. Die Darstellung des Dein Nachbar e.V. als Hilfsorganisation und die Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V. sowie der Möglichkeit einer ehrenamtlichen Tätigkeit im Helferportal stellen kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, einen Termin zur Besprechung einer etwaigen Mitgliedschaft anzufragen.

1.3.2. Für die Terminanfrage muss die Hilfspersonen ihren Vor- und Nachnamen, ihre Anschrift (Straße, Postleitzahl, Ort), ihr Geburtsdatum, sowie ihre E-Mail-Adresse angeben und den Dein Nachbar e.V. als Hilfsorganisation auswählen. Weitere Angaben, die sich aus dem Registrierungsformular ergeben, sind optional möglich. Etwaige Eingabefehler kann die Hilfsperson vor der endgültigen Absendung ihrer Terminanfrage durch Überprüfung ihrer Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen. Die Hilfsperson sendet durch Betätigung einer Schaltfläche ihre Terminanfrage zur Besprechung einer Mitgliedschaft im Dein Nachbar e.V.. Die Hilfsperson erhält sodann eine entsprechende Bestätigung des Zugangs der Terminanfrage, mit dem noch keine Annahme oder Bestätigung des Termins verbunden ist. Mit gesondertem E-Mail erhält die Hilfsperson die etwaige Information über die Annahme oder Bestätigung des Termin an die von ihr angegebene E-Mail-Adresse.

1.3.3. Etwaige Eingabefehler im Rahmen der Terminanfrage kann die Hilfsperson vor der endgültigen Absendung durch Überprüfung ihrer Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen.

1.3.4. Angaben dazu, ob Leistungsbeschränkungen bestehen, erfolgen ggf. direkt auf dem Helferportal.

2. Weitergehende Informationen

2.1. Der Vertragstext wird von Dein Nachbar e.V. nach dem Vertragsschluss nicht für die Hilfsperson zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird der Hilfsperson jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.

2.2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

2.3. Der Dein Nachbar e.V. hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.

2.4. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote des Dein Nachbar e.V. sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Helferportal sowie den dort in Bezug genommenen Unterlagen zu entnehmen.

 

Stand: Februar 2026


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