Allgemeine Bedingungen für Hilfsleistungen (Unterstützung im Alltag / Verhinderungspflege) des deinNachbar e.V.
Agnes-Bernauer-Str. 90
80687 München
Telefon: 089 960 40 400
E-Mail: info@deinnachbar.de
Präambel
- Die Leistungen dürfen nur von hilfebedürftigen Menschen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Personen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung zählen in Anspruch genommen werden.
- Die durch Dein Nachbar e.V. erbrachten Leistungen sind keine pflegerischen Tätigkeiten, sondern lediglich Unterstützungsleistungen, die durch ehrenamtlich engagierte Laienhelfer des Vereins, erbracht werden. Im Bundesland Bayern verfügt Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung als nach Landesrecht anerkannter Dienst gemäß § 45a SGB XI, so dass die erbrachten Leistungen in diesem Bundesland über den Entlastungsbetrag erstattet werden können und auf den Anspruch auf ambulante Pflegesachleistungen angerechnet werden können. In allen Bundesländern kann Dein Nachbar e.V. Leistungen der Verhinderungspflege sowie für Selbstzahler erbringen.
- Der Hilfesuchende benötigt Unterstützung im Alltag und/oder Verhinderungspflege (auch als „Hilfsleistungen“ bezeichnet). Hierfür möchte er die ehrenamtlichen Mitarbeiter von Dein Nachbar e.V. in Anspruch nehmen und vereinbart deshalb über das Helferportal, u. a. über www.helferportal.de erreichbar, entsprechende Hilfsleistungen. Die Helferportal GmbH & Co. KG (Tassilostr. 18, 82131 Gauting), die das Helferportal betreibt, ist nicht Partei des Vertrags über die Hilfsleistungen und erbringt keine Hilfsleistungen.
§1 Art der Leistungen, Leistungszeit, Leistungsort, Dauer unverbindlich
- Die Leistungen bestimmen sich hinsichtlich Art, Inhalt und Umfang nach dem, was Dein Nachbar e.V. und der Hilfesuchende über das Helferportal vereinbart haben. Eine Zusammenfassung hierüber wird dem Hilfesuchenden per E-Mail übermittelt.
- Der Hilfesuchende hat den ungehinderten Zugang zum Leistungsort zum Zwecke der Leistungserbringung sicherzustellen.
- Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit mit dem Hilfesuchenden nichts Abweichendes geregelt ist – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.
§2 Leistungserbringung
- Die Leistungen werden von ehrenamtlichen Helfern (auch als „Hilfspersonen“ bezeichnet) erbracht. Die Leistungserbringung erfolgt in Abstimmung mit den Wünschen des Hilfesuchenden nach Maßgabe der über das Helferportal vereinbarten Einzelheiten.
- Der Hilfesuchende kann sich über die Qualifikation von Hilfspersonen, die für den Dein Nachbar e.V. auftreten, im Helferportal informieren. Unterlagen zur Qualifikation der Hilfspersonen (z. B. Schulungszertifikate, aktuelles Führungszeugnis) sind im Helferportal hinterlegt.
§3 Leistungsdokumentation
- Der Hilfesuchende bestätigt den Erhalt der Leistungen im Helferportal.
- Der Hilfesuchende erhält nach Monatsende eine Rechnung per Email, die jeden Einsatz mit Datum, Dauer, Art der Leistung, Stundensatz, sowie die fälligen Entgelte listet und gegebenenfalls bei der Pflegekasse zur Kostenerstattung eingereicht werden kann.
- Im Helferportal ist eine Übersicht über die erbrachten Leistungen für den Hilfesuchenden abrufbar.
§4 Vergütungen der Leistungen
- Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem über das Helferportal vereinbarten Preis.
Dein Nachbar e.V. erstellt monatlich eine Rechnung über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen, die von dem Hilfesuchenden zu zahlen sind und versendet diese per E-Mail. Der Rechnung wird eine Übersicht über die im Abrechnungszeitraum erbrachten Leistungen beigefügt, wie in § 3 Nr. 2 dargestellt. Der Hilfesuchende erteilt dem Dein Nachbar e.V. im Helferportal bis auf Widerruf ein SEPA-Basis-Lastschriftmandat über das die fälligen Rechnungsbeträge monatlich eingezogen werden.
- Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Angebote zur Unterstützung im Alltag unter den Voraussetzungen des § 45a Abs. 4 SGB XI (Entlastungsleistungen) oder § 45b Abs. 1 S. 3 Nr. 4 SGB XI (bis zu 40% des Sachleistungsbudgets) erstatten lassen kann. Zuständig für die Erstattung ist seine Pflegekasse, der Sozialleistungsträger, sein privates Versicherungsunternehmen oder im Falle der Beihilfeberechtigung anteilig die Beihilfefestsetzungsstelle.
Der Hilfesuchende wird darauf hingewiesen, dass er Kosten für Verhinderungspflege unter den Voraussetzungen des § 39 SGB XI von seiner Pflegekasse erstatten lassen kann.
- Der Hilfesuchende hat sich um die Erstattung der Kosten bei seiner Pflegekasse, seinem Sozialleistungsträger oder seinem privaten Versicherungsunternehmen bzw. der Beihilfefestsetzungsstelle selbst zu kümmern und ggf. entsprechende Anträge zu stellen. Dein Nachbar e.V. kann auf Anfrage des Hilfesuchenden hierbei Unterstützung im angemessenen Umfang leisten.
- Nimmt der Hilfesuchende Leistungen zur Unterstützung im Alltag in Anspruch, die den jeweils für ihn geltenden Erstattungsbetrag aus § 45a oder § 45b SGB XI übersteigen, dennoch in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf Erstattung des übersteigenden Betrages gegen seine Pflegekasse, seinen Sozialleistungsträger oder sein privates Versicherungsunternehmen bzw. die Beihilfefestsetzungsstelle; diese Leistungen hat der Hilfesuchende als Selbstzahler zu vergüten. Gleiches gilt, wenn die Erstattung der Leistungen durch die Pflegekasse, den Sozialleistungsträger, das private Versicherungsunternehmen oder die Beilhilfefestsetzungsstelle berechtigt oder unberechtigt, abgelehnt werden.
Dasselbe gilt für Leistungen der Verhinderungspflege, die den gesetzlichen Erstattungsbetrag übersteigen. Die Höhe des gesetzlichen Erstattungsbetrags hinsichtlich der Verhinderungspflege ergibt sich aus § 39 Abs. 1 SGB XI in seiner jeweils gültigen Fassung.
- Wenn und soweit die Vergütungen nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zu den Leistungen stehen, insbesondere wegen der Veränderung der Personal- und/oder Sachkosten, die den Vergütungen zugrunde liegen, ist Dein Nachbar e.V. berechtigt, von dem Leistungsnehmer die Zustimmung zu deren angemessener Anpassung zu verlangen. Der Anspruch auf Zustimmung hierauf besteht vier Wochen nach Zugang einer Erklärung bei dem Leistungsnehmer, in welchem die Preisveränderung angekündigt und begründet worden ist. Der Leistungsnehmer kann eine ausdrückliche schriftliche Zustimmung hierzu durch Zahlung der veränderten Vergütungen ersetzen. Für den Fall, dass der Leistungsnehmer der Vergütungserhöhung nicht zustimmen möchte, kann er stattdessen diesen Vertrag auf den Erhöhungszeitpunkt kündigen; diese Kündigungserklärung muss bis spätestens zum Erhöhungszeitpunkt bei eingegangen sein.
§5 Vergütung bei Absage vereinbarter Einsätze
- Der Hilfesuchende kann, vereinbarte Termine zur Leistungserbringung mindestens 24 Stunden vor dem Einsatz absagen, wenn er die Hilfsleistungen nicht mehr in Anspruch nehmen möchte; die vereinbarte Vergütung ist dann nicht mehr geschuldet. Die Absage eines Termins weniger als 24 Stunden vor dem Einsatz ist aus wichtigem Grund zulässig, ohne dass die vereinbarte Vergütung zu zahlen ist. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise bei Notfällen oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie einer stationären Aufnahme in ein Krankenhaus, vor.
- Kommt der Hilfesuchende dieser Obliegenheit nicht nach, kann Dein Nachbar e.V., die für den Einsatz vereinbarte Vergütung, abzüglich der ersparten Aufwendungen, verlangen.
- Die Regelungen des § 6 bleiben unberührt.
§6 Beendigung / Kündigung des Vertrages
- Der Hilfesuchende ist jederzeit und ohne Nennung von Gründen zur Kündigung des Vertrags berechtigt. Die Auswirkungen der Kündigung auf die Vergütung richten sich nach § 5. Das Recht des Hilfesuchenden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.
- Dein Nachbar e.V. ist mit einer Frist von 2 Wochen ohne Nennung der Gründe zur Kündigung dieses Vertrags berechtigt.
- Die Kündigung des Vertrages wird über das Helferportal erbeten. Ansonsten hat die Kündigung in Text- oder Schriftform zu erfolgen.
§7 Hinweis auf Einwilligung zur Rechnungszuleitung, Datenschutz
Zur Vereinfachung der Abwicklung bei Dein Nachbar e.V. kann der Hilfesuchende im Helferportal freiwillig seine Einwilligung dazu erteilen, dass die Rechnungsdokumente über das Helferportal zugleitet werden dürfen, dem Dein Nachbar e. V. zur vereinfachten Rechnungserstellung Daten zur Hilfsleistung über das Helferportal zugeleitet werden dürfen und Dein Nachbar e.V. und die Helferportal GmbH & Co. KG damit die entsprechenden Daten austauschen und offenlegen dürfen.
§8 Sonstige Bestimmungen, Streitbeilegung, salvatorische Klausel, Rechtswahl, weitere Informationen
- Dein Nachbar e.V. ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
- Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/
- Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@deinbachbar.de
- Bitte beachten Sie die Informationen im Dokument „Ergänzende Informationen für Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge und E-Commerce“
- Der Vertrag, einschließlich dieser Allgemeine Bedingungen für Hilfsleistungen, unterliegt dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Dies gilt nicht, soweit zwingende Verbraucherschutzvorschriften in dem Land, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, für den Nutzer günstiger sind (Art. 6 VO (EG) 593/2008).
Sind oder werden eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder enthalten diese AGB eine Lücke, so berührt dies die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht.
Stand: November 2022