Allgemeine Bedingungen zum Einsatz von Ehrenamtlichen

Präambel

Mit Mitgliedern des Vereins Dein Nachbar e.V., die sich als ehrenamtliche Helferinnen oder Helfer auf dem Helferportal registrieren, wird folgende Vereinbarung zwischen der registrierten Helferin bzw. dem Helfer (im Folgenden „die/der Ehrenamtliche“) und dem Verein deinNachbar e.V. geschlossen:

deinNachbar e.V. mit Sitz in der Agnes-Bernauer-Str. 90 in 80687 München, eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts München unter VR 205929 und vertreten durch die Vorstände Thomas Oeben, Dr. Christoph Klein und Stefan Weis ist ein gemeinnütziger Verein mit dem Zweck der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder von Personen, die zum Personenkreis des § 53 Nr. 2. der Abgabenordnung zählen. Der Verein fördert die Altenhilfe und das bürgerschaftliche Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. Zweck des Vereins ist es auch, ergänzend zu und in Abstimmung mit den jeweils bestehenden sozialen Einrichtungen der Kirchen, Kommunen, Verbände und Gruppen im Dienst der Lebensqualität vor allem älterer und bedürftiger Menschen Leistungsangebote zu initiieren, zu fördern, selbst zu erreichten und zu führen.

In diesem Zusammenhang kooperiert der deinNachbar e.V. mit der Helferportal GmbH & Co. KG, die ein Helferportal über einen Webzugang unter www.helferportal.de sowie über mobile Apps  zum Download im Google Play Store und im Apple App Store zur Verfügung stellt. Dadurch können die Nutzer benötigte Hilfebedarfe auffinden und digital ihre Hilfe anbieten sowie Hilfsaufträge verwalten.

Die nachstehenden Bedingungen gelten für die ehrenamtliche Tätigkeit im Verein deinNachbar e.V.:
 

 

§1 Inhalt der ehrenamtlichen Tätigkeit

  1. 1. Die/Der Ehrenamtliche nimmt ab dem Zeitpunkt der Registrierung im Helferportal und der Mitgliedschaft in dem Verein deinNachbar e.V. eine ehrenamtliche Tätigkeit für deinNachbar e.V. wahr.
     
  2. 2. Sie/er übernimmt die Aufgaben, die sie/er über ihr/sein Helferprofil im Helferportal im Namen des deinNachbar e.V. hinterlegt hat. Im Rahmen der Tätigkeit für deinNachbar e.V. darf keine Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege erbracht werden.
     

§2 Durchführung der ehrenamtlichen Tätigkeit

Die Erbringung von Leistungen der Krankenpflege ist ausgeschlossen.
 

§3 Pflichten der/des Ehrenamtlichen

  1. 1. Die/der Ehrenamtliche verpflichtet sich, die über das Helferportal übernommenen Aufgaben zuverlässig und verantwortungsvoll durchzuführen.
     
  2. 2. Das von Dritten in deinNachbar e.V. gesetzte Vertrauen gründet auf der Einhaltung ethischer und rechtlicher Verantwortung als Verein. Wie deinNachbar e.V. in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, hängt entscheidend von dem Verhalten jedes einzelnen Ehrenamtlichen ab. Alle Ehrenamtlichen müssen die geltenden Gesetze, Vorschriften und internen Vorgaben und Regeln beachten. deinNachbar e.V. erwartet von allen Ehrenamtlichen persönliche Integrität und verantwortungsbewusstes Handeln.
     
  3. 3. Die/der Ehrenamtliche ist damit einverstanden, dass deinNachbar e.V. oder die Helferportal GmbH & Co. KG nach Erbringung der ehrenamtlichen Tätigkeit bei den Hilfesuchenden Erkundigungen über deren Zufriedenheit mit der Tätigkeitserbringung einholt.
     
  4. 4. Die/der Ehrenamtliche versichert, im Rahmen ihres/seines Engagements nicht für eine Religionsgemeinschaft, weltanschauliche Organisation oder politische Partei zu werben und gegenüber den Betreuten insofern Neutralität zu wahren und insbesondere nicht an die Lehre von Ron Hubbard („Scientology“) zu glauben, kein Mitglied der Vereinigungskirche („Mun-Sekte“) zu sein und keiner extremistischen Organisation oder Sekte anzugehören.
     

§4 Polizeiliches Führungszeugnis; aufschiebende Bedingung

  1. 1. Die/Der Ehrenamtliche ist verpflichtet, deinNachbar e.V. ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das nicht älter als drei Monate sein darf, vorzulegen. Sollte sich nach Vertragsunterzeichnung an den Unterlagen etwas ändern, ist die/der Ehrenamtliche verpflichtet, deinNachbar e.V. hierüber unverzüglich zu unterrichten. Die/der Ehrenamtliche ist verpflichtet, im Abstand von mindestens fünf Jahren, ein aktuelles Führungszeugnis vorzulegen.
     
  2. 2. Diese Vereinbarung steht unter der aufschiebenden Bedingung, dass in dem Führungszeugnis des Ehrenamtlichen keine Einträge (gleich welcher Art) vorhanden sind.
     
  3. 3. Die/Der Ehrenamtliche kann das Führungszeugnis und etwaige Änderungen über das Helferportal vorlegen bzw. mitteilen.
     

§5 Aufwandsentschädigung

  1. 1. Die/der Ehrenamtliche erhält von Dein Nachbar e.V. eine Aufwandsentschädigung für ihr/sein Engagement. Es bleibt der/dem Ehrenamtlichen überlassen, ob sie/er eine Aufwandsentschädigung für die von ihr/ihm erbrachten Leistungen geltend macht. Der maximale Satz für die Aufwandsentschädigung beträgt 8,00 EUR je voller Betreuungsstunde und 12,00 EUR je voller Stunde für Reinigungsleistung. Die Taktung beträgt zunächst 60 Minuten und nach Ablauf der ersten Stunde je Einsatz: 5 Minuten. Die minimal abzurechnende Zeit beträgt somit 1 Stunde je Einsatz. Aufwände für An- und Abfahrten (gleich, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem privaten Kfz oder sonstigen Verkehrsmitteln) werden nicht erstattet oder entschädigt. Mit der Zahlung der Aufwandsentschädigung sind sämtliche zum Zwecke der Erfüllung des Auftrages fälligen Auslagen (insbesondere Telekommunikations-, Fahrt und Reisekosten sowie Teilnahme- und Eintrittsgelder für Aktivitäten während der Leistungserbringung) abgegolten. Ausgenommen hiervon sind Begleitdienste unter Benutzung eines privaten PKW (also Leistungen während der Betreuung, ohne An- oder Abfahrt zum Hilfesuchenden); hierfür kann gegen Vorlage entsprechender Nachweise zusätzlich eine Auslagenpauschale von EUR 0,30/km geltend gemacht werden.
     
  2. 2. Ehrenamtlichen ist es untersagt, Sach- oder Geldgeschenke, Dienstleistungen oder sonstige Vorteile anzunehmen, die ihnen im Zusammenhang mit ihren ehrenamtlichen Tätigkeiten von Hilfesuchenden oder anderen Personen, die möglicherweise Einfluss auf die Leistungen der/des Ehrenamtlichen nehmen möchten, angeboten werden. Angemessene Sachgeschenke unter der Bagatellgrenze von 15,00 EUR pro Monat je Hilfesuchenden dürfen angenommen werden, solange sie freiwillig gewährt werden und nicht der Eindruck entsteht, dass der Gegenüber eine Gegenleistung erwartet.
     
  3. 3. Die Aufwandsentschädigung wird bis zum 10ten des Folgemonats auf das im Helferportal hinterlegte Konto überwiesen.
     
  4. 4. Die/der Ehrenamtliche wird darauf hingewiesen, dass Einnahmen gemäß § 3 Nr. 26 EStG nur bis zu einer Höhe von derzeit 3.000 EUR im Kalenderjahr steuerfrei sind. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs bei der/dem Ehrenamtlichen. Bei Bestehen oder Aufnahme einer weiteren ehrenamtlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Nr. 26 EStG ist sie/er verpflichtet, diese Dein Nachbar e.V. unverzüglich mitzuteilen.

§6 Schulung

  1. 1. Für den Fall, dass die/der Ehrenamtliche Unterstützungsleistungen im Alltag übernimmt, hat sie/er vor dem Einsatz eine Schulung im durch das zuständige Landesministerium vorgegebenen Umfang (siehe Verordnung des jeweiligen Bundeslandes über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag nach dem Elften Buch Sozialgesetzbuch) zu absolvieren. Um für die Betreuung von pflegebedürftigen Kindern oder Kindern mit Behinderung eingesetzt werden zu können, muss eine zusätzliche Fortbildungsreihe absolviert werden und ein Masernimpfschutz bestehen.
     
  2. 2. Die Schulung nach § 45 SGB XI ist für alle Ehrenamtlichen des Dein Nachbar e.V. kostenfrei. Erbringt der Helfer in 6 Monaten nach Beendigung des Kurses nicht mindestens 25 Stunden an ehrenamtlichem Engagement für den Verein, so hat er für die nachfolgende Schulung eine Kursgebühr in Höhe von 180 EUR zu entrichten.
     
  3. 3. Die/der Ehrenamtliche veröffentlicht ihr/sein Zertifikat über seine Schulung und Fortbildungen zur Erbringung von Unterstützungsleistungen im Alltag im Helferportal.

 

​​​​​​​§7 Versicherungsschutz

deinNachbar e.V. stellt sicher, dass die/der Ehrenamtliche während ihrer/seiner Tätigkeit haftpflicht- und unfallversichert ist. Diese von Dein Nachbar e.V. abgeschlossene Haftpflicht- und Unfallversicherung kann auf der Homepage des Dein Nachbar e.V. abgerufen werden: https://www.DeinNachbar.de/helfer-werden.

 

§8 Kündigung

Beide Parteien können den Vertrag ordentlich kündigen; die Kündigungsfrist beträgt vier Wochen zum Ende eines Kalendermonats. Der Vertrag kann auch in beiderseitigem Einvernehmen mit kürzerer Frist aufgehoben werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

 

§9 Vollmacht

  1. 1. Der/Dem Ehrenamtlichen wird hiermit die Vollmacht erteilt, auf dem Helferportal der Helferportal GmbH & Co. KG im Namen des Dein Nachbar e.V. Hilfsangebote aus dem Leistungsangebot des Dein Nachbar e.V., wie in der Präambel und in § 2 Nr. 4 dargestellt, gegenüber Personen zu unterbreiten, soweit dies auf einen zeitlichen Umfang begrenzt ist, den die/der Ehrenamtliche persönlich auszuführen in der Lage ist und der 13 abrechenbare Stunden pro Woche nicht übersteigt. Des Weiteren beschränkt sich die Vollmacht auf den in der Satzung unter § 2 beschriebenen Zweck des Vereins; die Satzung wurde der/dem Ehrenamtlichen parallel überlassen.
     
  2. 2. Hilfeleistungen, die von den Hilfesuchenden über den Entlastungsbetrag nach § 45 a SGB XI abgerechnet werden möchten, kann der/die Ehrenamtliche nur anbieten, wenn die/der Ehrenamtliche über die dafür notwendige Schulung nach § 45 SGB XI verfügt und an den nach Landesrecht vorgeschriebenen Fortbildungen teilnimmt. Auch kann sie/er diese nur in den Bundesländern anbieten, in denen Dein Nachbar e.V. über eine Anerkennung nach Landesrecht verfügt. Dies betrifft aktuell nur Bayern. Diese Einschränkungen sind in den Filterkriterien des Helferportals hinterlegt, so dass Ehrenamtliche aktiv nur solche Einsatzmöglichkeiten angeboten bekommen, auf die diese Bedingungen zutreffen.
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  3. 3. Die Vollmacht beschränkt sich ausdrücklich auf Hilfsangebote, die über das Helferportal unterbreitet werden; ausgeschlossen sind also beispielsweise mündliche Angebote außerhalb des Helferportals.

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