Ergänzende Informationen für Verbraucherverträge, Fernabsatzverträge und E-Commerce

§1 Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen

  1. 1. Hilfsorganisation und Hilfsperson werden auch als „Helfer“ bezeichnet. Hilfsorganisation, Hilfsperson und Hilfesuchende werden auch als „Nutzer“ bezeichnet. Hilfsorganisationen sind dabei stets die im jeweiligen Angebot genannten Organisationen, auch wenn für diese ggf. eine Hilfsperson auftritt, die die Leistungen im Namen der Hilfsorganisation letztlich ausführt.
     
  2. 2. Der Ablauf der Kontaktaufnahme und ggf. des Vertragsabschlusses zwischen der Hilfsorganisation und dem Hilfesuchenden, an dem Helferportal nicht als Vertragspartei beteiligt ist, wird über das Helferportal wie folgt ermöglicht:

    2.1 Die Darstellung der Leistungen im Helferportal stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Aufforderung dar, eine Hilfsleistung verbindlich anzufragen.

    2.2 Eine registrierte Hilfsperson stellt im Namen einer Hilfsorganisation ein Hilfsangebot mit den Details zum Hilfsangebot ein. Ein Hilfesuchender stellt eine Hilfsanfrage mit den Details zur gewünschten Hilfe ein. Dem Hilfesuchenden werden die Anzahl der möglichen Helfer angezeigt; angezeigt werden dabei nur „100%-Treffer“, also Hilfsangebote, die vollständig den Suchkriterien des Hilfesuchenden entsprechen. Der Hilfesuchende kann sodann „Hilfsanfrage jetzt freigeben“ auswählen. Hilfspersonen, deren Hilfsangebot auf die Suchanfrage passen (100%-Treffer), wird eine eingeschränkte Version der Hilfsanfrage angezeigt; „eingeschränkt“ bedeutet, dass nur die sachlichen Details angezeigt werden, jedoch nicht der Name oder die Kontaktdaten des Hilfesuchenden. Helfer können rechtlich unverbindlich ihr Interesse an der Hilfsanfrage äußern. Die Hilfsangebote von Hilfspersonen, die ihr Interesse erklärt haben, werden dem Hilfesuchenden sodann mit sämtlichen Informationen zum Hilfsangebot (also insbesondere mit Namen, ggf. Foto, Kurzbeschreibung und den Angebotsdetails, z. B. der gewünschten Vergütung) angezeigt. Der Hilfesuchende kann ein solches Hilfsangebot auswählen und wird sodann zu einer „Auftragsseite“ der Hilfsorganisation, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende rechtsverbindlich einen Antrag auf Abschluss eines Vertrags über Hilfsleistungen durch Betätigung einer Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ stellen kann (Angebot). Es kann sich optional eine telefonische Kontaktaufnahme für ein persönliches Kennenlernen anschließen. Der Helfer kann sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen. Der Hilfesuchende erhält eine Bestätigung des Zugangs des Angebots an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse. Mit einem gesonderten E-Mail wird dem Hilfesuchenden die Annahme oder Ablehnung mitgeteilt. Sollten Hilfesuchender und Helfer Folgeaufträge oder wiederkehrende Hilfeleistung vereinbaren wollen, kann dies im Anschluss an einen Ersttermin im Helferportal erfolgen (siehe folgende Nr. 2.3).

    2.3 Möchte der Hilfesuchende eine wiederkehrende Hilfeleistung (z. B. wöchentlich am Montag um 15 Uhr) hinterlegen, kann der Hilfesuchende dies bei der Einstellung seiner Hilfsanfrage angeben. Es wird sodann verbindlich nur ein Ersttermin vereinbart. Nach Abschluss des Ersttermins wird dem Hilfesuchenden im Helferportal vorgeschlagen, regelmäßige Folgetermine als Hilfsanfrage für den bislang ausgewählten Helfer einzustellen. Der Hilfesuchende kann diesem Vorschlag folgen oder nicht. Folgt der Hilfesuchende dem Vorschlag, wird er zu einer „Auftragsseite“ der Hilfsorganisation, für die die Hilfsperson auftritt, geleitet, auf der der Hilfesuchende eine rechtlich verbindliche Hilfsanfrage (Angebot) stellen kann, die der Helfer sodann rechtlich verbindlich annehmen (Annahme) oder ablehnen kann. Helferportal informiert sodann den ausgewählten Helfer gemäß den Erklärungen auf der Auftragsseite; diese Informationen leitet Helferportal ausschließlich als Bote weiter.

    2.4 Für vereinbarte Ersttermine sowie für vereinbarte Folgetermine bei wiederkehrenden Hilfeleistungen wird – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – nur das Datum und die Startzeit verbindlich vereinbart. Falls eine Dauer angegeben wird, dient dies – soweit Hilfesuchender und Helfer nichts Abweichendes geregelt haben – lediglich der besseren Planung der Hilfsleistung.

    2.5 Darüber hinaus bietet Helferportal Hilfspersonen die Funktion an, aktuelle Hilfsanfragen (ohne Namen und Kontaktdaten der Hilfesuchenden) regional über eine Liste oder Karte darzustellen. Hilfspersonen können derart Hilfsanfragen auswählen und ihr Interesse erklären. Der Ablauf ist im Übrigen wie in der vorstehenden Nr. dargestellt.

    2.6 Etwaige Eingabefehler im Rahmen der Angebotsabgabe kann der Hilfesuchende vor der endgültigen Absendung seines jeweiligen Angebots durch Überprüfung seiner Angaben auf einer gesonderten Bestätigungsseite erkennen und ggf. berichtigen.

    2.7 Angaben dazu, ob Lieferbeschränkungen bestehen und welche Zahlungsmittel akzeptiert werden, erfolgen direkt auf dem Helferportal.
     

§2 Weitergehende Informationen

  1. Der Vertragstext wird von der Hilfsorganisation nach dem Vertragsschluss nicht für den Hilfesuchenden zugänglich gespeichert. Der Vertragstext wird dem Hilfesuchenden jedoch im Rahmen der Zugangsbestätigung per E-Mail übersendet.
     
  2. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.
     
  3. Hilfsorganisation hat sich keinem Verhaltenskodex unterworfen.
     
  4. Die wesentlichen Eigenschaften und der Gesamtpreis sowie die Gültigkeitsdauer befristeter Angebote von Hilfsorganisation sind den Detailbeschreibungen der einzelnen Waren im Helferportal sowie den dort in Bezug genommenen Unterlagen zu entnehmen.
     

§3 Streitbeilegungsverfahren

  1. Hilfsorganisation ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
     
  2. Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/
     
  3. Die E-Mail-Adresse von Hilfsorganisation ist: info@deinbachbar.de


Stand: November 2022


Helfen & Spenden

Melden Sie sich bei uns!

Wir freuen uns, wenn wir Sie unterstützen können, oder Sie sich bei uns engagieren möchten!

Jetzt Kontakt aufnehmen