Pflegegrad beantragen in München

Viele Menschen sind aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder einer Behinderung nicht mehr dazu in der Lage, ihr alltägliches Leben allein zu bewältigen. Wer langfristig im Alltag auf Hilfe und Pflege durch andere Personen angewiesen ist, kann Leistungen der Pflegeversicherung erhalten. Dafür ist ein Antrag auf einen Pflegegrad notwendig.

Ein Pflegegrad beschreibt den Grad der Pflegebedürftigkeit einer Person. Je stärker Betroffene in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt sind, desto höher wird ihr Pflegegrad und somit auch die dementsprechenden Pflegeleistungen, die ihnen zustehen.

Um pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen dabei zu unterstützen, einen Pflegegrad zu beantragen und auf den Termin der Begutachtung gut vorzubereiten, bietet deinNachbar e.V. eine persönliche Beratung für alle Personen in München an.

 

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Welche Pflegegrade gibt es?

 

Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in den Pflegegraden 1 bis 5 unterteilt. Die Leistungen der Pflegeversicherung orientieren sich an der Höhe des Pflegegrads.

  • Pflegegrad 1: Zu dem niedrigsten Pflegegrad gehören Personen, die gering in ihrer Selbständigkeit eingeschränkt sind, aber gelegentlich Hilfe durch andere im Alltag benötigen. Sie erhalten kein Pflegegeld von der Pflegekasse, haben aber Anspruch auf einen Entlastungsleistungen und weitere Leistungen.
  • Pflegegrad 2 bis 5: Menschen mit diesem Pflegegrad haben erhebliche Beeinträchtigungen in ihrer Selbständigkeit (Pflegegrad 2) bis hin zu schwerster Beeinträchtigung der Selbständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung (Pflegegrad 5). Ab dem zweiten Pflegegrad erhalten die pflegebedürftigen Personen zusätzlich Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von der Pflegekasse.

Ehrenamtliche Helfer:innen von deinNachbar e.V.  können Menschen mit Pflegegrad in München bei alltäglichen Aufgaben, wie zum Beispiel Einkaufen, begleiten zu Terminen oder zur Betreuung und Beschäftigung, unterstützen. Die Leistungen sind bei einem Pflegegrad über die Entlastungsleistungen, die Verhinderungspflege oder über die Sachleistungen bei der Pflegekasse abrechenbar.

 

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Wo beantrage ich einen Pflegegrad?

 

Wo Sie Ihren Pflegegrad beantragen, hängt davon ab, ob Sie privat oder gesetzlich versichert sind.

Gesetzlich Versicherte können einen Antrag an ihre Pflegekasse stellen. Privatversicherte wenden sich bei der Beantragung eines Pflegegrads an ihre Pflegepflichtversicherung.

Ihren Antrag auf einen Pflegegrad können Sie klassisch schriftlich oder vorab telefonisch bei ihrer Pflegekasse stellen. Bei einem Telefonat mit Ihrer Pflegeversicherung ist es wichtig, eine schriftliche Eingangsbestätigung des Antrags einzufordern.

Manche Pflegeversicherungen bieten mittlerweile auch digitale Antrags-Formulare auf ihren Webseiten an.

Nach der Antragstellung besucht ein Gutachter des Medizinischen Dienstes (bei gesetzlich Versicherten) oder der Firma Medicproof (bei privat Versicherten) den Antragsteller zu Hause, um die Einschränkungen der Selbstständigkeit des Betroffenen zu prüfen.

Dann entscheidet die Pflegekasse, spätestens nach 25 Arbeitstagen nach Antragsstellung, ob der Pflegegrad bewilligt wird und welcher Pflegegrad besteht.

 

Bei Fragen zum Beantragen eines Pflegegrads und zur professionellen Vorbereitung auf den Begutachtungstermin in München können Sie sich bei deinNachbar e.V. beraten lassen.

 

 

Mein Pflegeantrag wurde abgelehnt. Was kann ich tun?

 

Lehnt die Pflegekasse Ihren Pflegeantrag ab oder erhalten Sie einen geringeren Pflegegrad als erhofft, können Sie innerhalb eines Monats einen schriftlichen Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Darüber hinaus ist es sehr wichtig, seinen Widerspruch auf einen Negativbescheid gut zu begründen, dabei hilft es, sich mit dem bereits erstellten Pflegegutachten auseinanderzusetzen.

Nach einem Widerspruch auf einen Pflegeantrag erstellt die Pflegekasse ein zweites Gutachten und Sie erhalten im besten Fall einen positiven Bescheid, anderenfalls wird der Widerspruch abgelehnt.

Wenn Sie Fragen zu Ihrem abgelehnten Pflegeantrag haben oder mit Ihrem Pflegegrad unzufrieden sind, können Sie sich bei deinNachbar e.V. in München beraten lassen.

 

 

Welche Fragen werden beim Pflegegrad geprüft?

 

Um einen Pflegegrad bei der Pflegekasse zu erhalten, ist vorher eine Begutachtung durch einen Gutachter des MD oder von Medicproof notwendig. Bei dem Besuch des Gutachters soll die Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen geprüft werden. Dabei werden Fragen zu verschiedenen Modulen gestellt.

Folgende Bereiche sind bei der Pflegebegutachtung von Relevanz:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

 

 

Pflegegrad für ein Kind beantragen

 

Die Pflegebedürftigkeit von Kindern ist eine große Herausforderung. Um Eltern dabei zu helfen, für pflegebedürftige Kinder einen Pflegegrad zu beantragen, bietet deinNachbar e.V. ein Beratungsangebot für pflegende Eltern in München an. Unsere Pflegefachkraft im Bereich Kinder berät Sie und begleitet Sie auch gerne durch die gesamte Pflegesituation.

 

Mehr Informationen dazu

 

 

Kostenlose Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

 

Ab dem 2. Pflegegrad sind für Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld erhalten, regelmäßige Beratungen durch Pflegefachkräfte verpflichtend.  Auch bei Pflegegrad 1 können Sie einmal jährlich einen Beratungsbesuch in Anspruch nehmen.

deinNachbar e.V. bietet daher für Personen mit Pflegegrad kostenlose, durch die Pflegekasse finanzierte, Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI in München an.

Bei den Beratungsbesuchen wird die Pflege- und Betreuungssituation des Pflegebedürftigen bewertet, wobei auch die individuellen Bedürfnisse thematisiert werden. Sollte eine Verbesserung der Pflegesituation nötig sein, schlagen die geschulten Fachkräfte von deinNachbar e.V. passende Verbesserungsmöglichkeiten vor.

 

Jetzt kostenlosen Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI in München buchen:

Tel.: 089 960 40 400
E-Mail:  info@deinnachbar.de

 

Weitere Informationen

 

 

Wo kann man beim Ausfüllen des Antrags Hilfe finden?

 

Haben Sie Fragen zu dem Beantragen eines Pflegegrads in München oder möchten Sie Ihren Pflegegrad in München höherstufen lassen? In einem persönlichen Beratungsgespräch mit der Fachstelle können Sie alle Fragen in Bezug auf den Antrag auf Pflegeleistungen stellen und wertvolle Tipps erhalten. Egal ob Erstantrag oder Änderungsantrag – deinNachbar e.V. unterstützt Sie gerne dabei, Ihren Pflegegrad in München zu beantragen.

 

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