In diesem Ratgeber erhalten Sie einen verständlichen Überblicküber alle wichtigen Leistungen bei Pflegegrad 3 im Jahr 2026 - inklusive Voraussetzungen, finanzieller Ansprüche und praktischer Tipps für pflegende Angehörige.
1. Was bedeutet Pflegegrad 3?
Viele Menschen fragen immer noch: „Wie viel Geld gibt es bei Pflegestufe 3?“. Der Begriff „Pflegestufe 3“ wird zwar umgangssprachlich noch häufig verwendet, ist jedoch veraltet. Seit der Pflegereform gelten ausschließlich die fünf Pflegegrade (Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5).
Pflegegrad 3 erhalten Menschen mit einer „schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit“, also eine deutlich eingeschränkte Selbstständigkeit im Alltag. Sie benötigen regelmäßig Unterstützung, etwa bei der Körperpflege, Mobilität oder im Haushalt.
Die Einstufung erfolgt durch die Pflegekasse nach einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlich Versicherten oder MEDICPROOF bei privat Versicherten. Dabei werden verschiedene Lebensbereiche bewertet. Für Pflegegrad 3 müssen zwischen 47,5 und unter 70 Punkte erreicht werden.
2. Pflegegrad 3: Wie viel Geld bekommt man 2026?
Menschen mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Leistungen der Pflegeversicherung. Viele davon lassen sich miteinander kombinieren.
Übersicht der wichtigsten Leistungen bei Pflegegrad 3 (2026)
Leistung | Höhe |
Pflegegeld | 599 € monatlich |
Pflegesachleistungen | bis zu 1.497 € monatlich |
Entlastungsbetrag | 131 € monatlich |
Verhinderungs- und Kurzzeitpflege | gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € |
Teilstationäre Tages- und Nachtpflege | Bis zu 1.357€ monatlich |
Pflegehilfsmittel | bis zu 42 € monatlich |
Hausnotruf | Zuschuss von 25,50 € monatlich |
Wohnraumanpassung | bis zu 4.180 € pro Maßnahme |
Vollstationäre Pflege | 1.319€ monatlich |
Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) und ergänzende Unterstützungsleistungen | bis zu 70 € monatlich |
Hier finden Sie die Höhe aller Leistungen zum Nachlesen. Diese Leistungen der Pflegeversicherung können flexibel genutzt werden.
Im Folgenden erklären wir Ihnen die einzelnen Leistungen und geben Ihnen Tipps, wie Sie diese optimal nutzen können.
3. Pflegegeld bei Pflegegrad 3
Das Pflegegeld beträgt bei Pflegegrad 3 monatlich 599 Euro. Es wird gezahlt, wenn die Pflege überwiegend durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer zu Hause erfolgt.
Das Geld dient als finanzielle Unterstützung für die häusliche Pflege. Wie das Pflegegeld verwendet wird, entscheiden dabei Pflegebedürftige selbst.
Wann wird Pflegegeld gezahlt?
Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, wenn:
- die Pflege zu Hause stattfindet
- die Pflege durch Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer sichergestellt ist
- kein ambulanter Pflegedienst oder nur teilweise ein Pflegedienst genutzt wird
Wichtig für Angehörige
Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig eine verpflichtende Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI nachweisen. Bei Pflegegrad 3 erfolgt dieser Beratungseinsatz halbjährlich.
In München bieten die Pflegekräfte des gemeinnützige Vereins deinNachbar e.V., eine persönliche und praxisnahe Pflegeberatung an. Die Beratungseinsätze geben Ihnen die Möglichkeit, Ihre Pflegequalität kontinuierlich zu verbessern und wertvolle Tipps von erfahrenen Fachkräften zu erhalten.
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um die Pflegeberatung.
4. Pflegesachleistungen: Unterstützung durch den Pflegedienst
Pflegesachleistungen stehen Pflegebedürftigen zur Verfügung, wenn ein ambulanter Pflegedienstdie Versorgung übernimmt. Der Pflegedienst rechnet die Kosten in den meisten Fällen direkt mit der Pflegekasse ab.
Bei Pflegegrad 3 stehen dafür bis zu 1.497 Euro monatlich zur Verfügung.
Pflegedienste unterstützen im Alltag beispielsweise bei Körperpflege und Duschen, Medikamentengabe, Mobilisation oder Verbandswechsel.
Für viele Angehörige ist ein ambulanter Dienst eine wichtige Entlastung, insbesondere wenn Beruf, Familie und Pflege miteinander vereinbart werden müssen.
5. Kombinationspflege bei Pflegegrad 3 einfach erklärt
Viele Pflegebedürftige nutzen nicht ausschließlich private Pflege oder ausschließlich einen professionellen Pflegedienst. Genau dafür gibt es die sogenannte Kombinationspflege bzw. Kombinationsleistungen. Hierbei können Pflegegeld und Pflegesachleistungen flexibel miteinander kombiniert werden.
So funktioniert die Kombinationspflege
Wird der Betrag für Pflegesachleistungen nicht vollständig genutzt (also unterhalb des Maximalbetrags von 1.497 Euro), wird ein anteiliges Pflegegeld (max. 599 Euro) ausgezahlt. Dadurch bleiben verfügbare Leistungen nicht ungenutzt und können bedarfsgerecht eingesetzt werden.
Leistungen bei Pflegegrad 3 (Stand 2026):
- Volle Pflegesachleistung: 1.497 Euro (monatlich für Pflegedienst).
- Volles Pflegegeld: 599 Euro (monatlich bei Pflege durch Angehörige).
- Kombination: Wird beispielsweise nur 70 % der Sachleistung verbraucht, werden 30 % des Pflegegeldes ausgezahlt.
Rechenbeispiel bei Pflegegrad 3:
- 1. Nutzung Pflegesachleistungen: Der Pflegedienst nutzt 70 % der Sachleistungen (70% von 1.497 € = 1.047,90 €)
- 2. Verbleibender Anspruch: 30 % des Budgets bleiben übrig
- 3. Auszahlung des Pflegegeld: Dadurch werden zusätzlich 30 % des Pflegegeldes ausgezahlt (30% von 599 € = 179,70 €)
Wichtige Fakten zur Kombipflege:
- Antrag: Die Kombinationsleistung muss bei der Pflegekasse beantragt werden.
- Bindung: Die Entscheidung für ein bestimmtes Verhältnis gilt in der Regel für sechs Monate.
- Entlastung: Sie ermöglicht eine flexible Einteilung, ideal wenn der Pflegedienst nur für spezielle Aufgaben (z.B. Duschen) kommen soll.
6. Entlastungsbetrag bei Pflegegrad 3
Zusätzlich erhalten Pflegebedürftige einen monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro.
Dieser Betrag kann für anerkannte Unterstützungsangebote genutzt werden, zum Beispiel für:
- Alltagshilfen
- Betreuungsangebote
- Haushaltshilfen
- Begleitung bei Einkäufen oder Arztbesuchen
- Unterstützung für Menschen mit Demenz
Der Entlastungsbetrag wird nicht automatisch ausgezahlt. Die Kosten müssen zunächst entstehen und anschließend bei der Pflegekasse eingereicht werden.
Tipp für Pflegende: Viele Entlastungsleistungen bleiben ungenutzt, obwohl sie den Pflegealltag deutlich erleichtern können.
In München bietet der Verein deinNachbar e.V. Pflegebedürftigen Unterstützung im Alltag durch geschulte Ehrenamtliche. Die sogenannten "Alltagsbegleiter" helfen beim Einkaufen und Spazierengehen, beim Verfassen von Schriftstücken sowie bei der Haushaltsführung und anderen täglichen Aufgaben.
Weitere Infos zur ehrenamtliche Alltagsbegleitung
7. Gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege 2026
Seit dem 1. Juli 2025 stehen die Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in einem gemeinsamen Jahresbudget von 3.539 Euro pro Jahr zur Verfügung.
Was bedeutet das für Angehörige?
Die bisherige strikte Trennung der Budgets entfällt. Das Budget kann bedarfsgerecht eingesetzt werden, ohne dass einzelne Leistungsbeträge verfallen. Dadurch wird die Pflegeplanung deutlich einfacher und Pflegebedürftige und Angehörige können die Mittel deutlich flexibler einsetzen.
Das gemeinsame Budget kann unter anderem für folgende Leistungen eingesetzt werden:
- Verhinderungspflege: Wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist, beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, eigener Termine oder zur kurzfristigen Entlastung
- Kurzzeitpflege: Etwa zur vorübergehenden Versorgung nach einem Krankenhausaufenthalt, in Krisensituationen, während einer Übergangsphase oder nach einem medizinischen Eingriff
8. Tagespflege und Nachtpflege
Die Tages- und Nachtpflege ergänzt die häusliche Pflege. Pflegebedürftige werden dabei tageweise in einer Pflegeeinrichtung betreut. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 erhalten für die teilstationäre Tages- und Nachtpflege 1.357 Euro pro Monat.
Tagespflege kann Angehörige entlasten, wennPflege und Beruf kombiniert werden müssen odertagsüber/nachts Betreuung benötigt wird
9. Wohnraumanpassung: Zuschüsse für Umbauten
Um die häusliche Pflege zu erleichtern, beteiligt sich die Pflegekasse an notwendigen Wohnungsanpassungen. Der Zuschuss beträgt bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme.
Gefördert werden unter anderem barrierefreie Duschen, Treppenlifte, Rampen, Türverbreiterungen oder Haltegriffe.
Solche Maßnahmen erhöhen die Sicherheit und erleichtern Angehörigen die tägliche Pflege deutlich.
10. Pflegehilfsmittel und Hausnotruf
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 3 haben Anspruch auf verschiedene Hilfsmittel.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 Euro monatlich, beispielsweise für Einmalhandschuhe, Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel und Mundschutz.
Hausnotruf
Für ein Hausnotrufsystem gibt es einen Zuschuss von 25,50 Euro monatlich. Ein Hausnotruf kann besonders sinnvoll sein, wenn die pflegebedürftige Person allein lebt, sturzgefährdet ist oder schnell Hilfe benötigen könnte.
11. Stationäre Pflege und Pflegeheim bei Pflegegrad 3
Wenn die Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist, übernimmt die Pflegeversicherung einen Teil der Kosten für ein Pflegeheim.
Bei Pflegegrad 3 beträgt der Zuschuss derzeit 1.319 Euro monatlich. Dennoch bleibt ein Eigenanteil bestehen, weshalb viele Betroffene zusätzlich über eine private Pflegeversicherung nachdenken sollten.
12. Pflegegrad 3 beantragen: So läuft der Antrag ab
Der Antrag auf Pflegegrad wird direkt bei der Pflegekasse gestellt.
Ablauf der Beantragung
- 1. Antrag bei der Pflegekasse stellen
- 2. Termin zur Begutachtung erhalten
- 3. Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (Privatversicherte)
- 4. Entscheidung der Pflegekasse über Einstufung in einen Pflegegrad abwarten
Tipp für Angehörige
Eine gute Vorbereitung auf das Pflegegutachten ist entscheidend, um die passende Einstufung zu erhalten. Hilfreich ist es, vorab ein Pflegetagebuch zu führen und alle Einschränkungen im Alltag zu dokumentieren.
Hier finden Sie weitere Informationen und wichtige Tipps zum Antrag.
13. Pflegegrad abgelehnt: Was Angehörige tun können
Wird der gewünschte Pflegegrad abgelehnt oder zu niedrig eingestuft, kann innerhalb der gesetzlichen Frist Widerspruch eingelegt werden. Oft lohnt sich ein genauer Blick auf das Gutachten, da Einschränkungen im Alltag nicht immer vollständig berücksichtigt werden.
Der erhoffte Pflegegrad wurde abgelehnt?
Hier finden Sie Informationen dazu, wie Sie Widerspruch einlegen können.
14. Unterstützung für pflegende Angehörige
Die Pflege eines Angehörigen ist oft mit hoher Belastung verbunden. Pflegende Angehörige leisten täglich viel - häufig zusätzlich zu Beruf und Familie. Deshalb gibt es neben den monatlichen Zahlungen gezielte Unterstützungsangebote.
Diese Angebote sind besonders wichtig, da sie den Pflegealltag erleichtern, sodass die Pflege langfristig zu bewältigen ist.
Dazu gehören:
- Kostenlose Pflegeberatungen: Unterstützung bei der Pflegeplanung und verpflichtend bei Bezug von Pflegegeld
- Pflegekurse: kostenlose Schulungen für Pflegende, Angehörige oder Ehrenamtliche
- Ehrenamtliche Alltagsbegleitung: Unterstützung im Alltag durch Ehrenamtliche; beispielsweise Begleitung beim Einkaufen und Spazierengehen, Hilfe beim Verfassen von Schriftstücken sowie Unterstützung bei der Haushaltsführung und anderen täglichen Aufgaben
- Familienpflegezeit zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege
- Rehabilitationsmaßnahmen für pflegende Angehörige
In München unterstützt der Verein deinNachbar e.V. und die Fachstelle für pflegende Angehörige Pflegende durch umfassende Angebote, die gezielt zur ihrer Entlastung und Stärkung beitragen. Ob Pflegeberatungen, Pflegekurse oder ehrenamtliche Alltagsbegleitung - deinNachbar e.V. in München bietet wichtige Ressourcen, um Ihnen den Pflegealltag zu erleichtern. Und ist dabei persönlich, kostenfrei, praxisnah und rechtssicher.
Weitere Infos zu allen Leistungen
Fazit: Pflegegrad 3 bietet umfangreiche Unterstützung
Der Pflegegrad 3 bietet zahlreiche Leistungen, die den Pflegealltag für Pflegebedürftige und Pflegende erleichtern. Neben finanzieller Unterstützung stehen auch praktische Hilfen und Entlastungsangebote zur Verfügung.
Besonders wichtig ist es, die verschiedenen Leistungen sinnvoll miteinander zu kombinieren. Viele Familien nutzen nur einen Teil ihrer Ansprüche, obwohl zusätzliche Entlastung möglich wäre.
Wer die Leistungen der Pflegeversicherung gezielt nutzt und kombiniert, kann eine bessere Versorgung sicherstellen - sowohl für Pflegebedürftige als auch für pflegende Angehörige.
Sie möchten alle Leistungen optimal nutzen?
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Telefonisch: 089 960 40 400
E-Mail: info@deinnachbar.de
FAQ: Häufige Fragen zu Pflegegrad 3
Wie viel Geld bekommt man bei Pflegegrad 3?
Das Pflegegeld beträgt 599 Euro monatlich. Zusätzlich stehen unter anderem Pflegesachleistungen von bis zu 1.497 Euro monatlich, Entlastungsleistungen und weitere Zuschüsse zur Verfügung. Alle Zuschüsse finden Sie in unserem tabellarischen Überblick.
Kann man Pflegegeld und Pflegesachleistungen kombinieren?
Ja, das ist möglich und wird als Kombinationspflege oder Kombinationsleistungen bezeichnet. Nicht genutzte Sachleistungen werden anteilig als Pflegegeld ausgezahlt.
Was ist der Unterschied zwischen Pflegestufe 3 und Pflegegrad 3?
Die früheren Pflegestufen wurden gesetzlich durch die heutigen Pflegegrade ersetzt. Das bedeutet, dass es keine Pflegestufen mehr gibt, sondern nur noch Pflegegrade. Der Begriff „Pflegestufe 3“ ist daher veraltet.
Wer entscheidet über Pflegegrad 3?
Die Pflegekasse entscheidet auf Basis eines Pflegegutachtens. Dazu stuft ein Gutachter die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person mit Hilfe von unterschiedlichen Kriterien ein.
Ist die Pflegeberatung verpflichtend?
Ja. Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungseinsatz nachweisen.
Welche Leistungen werden bei Pflegegrad 3 am häufigsten genutzt?
Besonders häufig werden Pflegegeld, Pflegesachleistungen, der Entlastungsbetrag, Verhinderungspflege und Pflegehilfsmittel genutzt.
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